Betreff
Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Ludwig-Hatteisen-Weg 8, Kernstadt Brakel (Befreiung, Abweichungen vom Bebauungsplan)
Vorlage
491/2009-2014
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Es liegt eine Anfrage zum im Betreff genannten Vorhaben vor (siehe beigefügte Unterlagen), zu der die Stadt Brakel im Vorfeld über das später erforderliche Einvernehmen (zum zu erwartenden Bauantrag) zu entscheiden hat.

 

Das Bauvorhaben erfordert eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 9 „Brunnenallee“ in der Kernstadt Brakel hinsichtlich der Gebäudehöhe, die aufgrund der besonderen Dachform (s.u.) als städtebaulich vertretbar angesehen werden kann und die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Außerdem weicht es hinsichtlich der Dachform (Pultdach anstatt Sattel- o. Walmdach) sowie Dachneigung (20 anstatt 32-45°) von den Regelungen des genannten Planes ab. Diese Abweichungen können als gestalterisch angemessen und städtebaulich vertretbar gewertet werden und berühren die Grundzüge der Planung nicht.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass das Vorhaben aufgrund der oben beschriebenen Situation gestalterisch angemessen sowie städtebaulich vertretbar und daher einvernehmensfähig ist. Ein städtebaulicher Schaden und eine negative Vorbildwirkung gehen von ihm nicht aus, da es Einzelfallcharakter besitzt und mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Es sollte daher dieser Befreiung und den Abweichungen zugestimmt und das Einvernehmen erteilt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, der Anfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Ludwig-Hatteisen-Weg 8, Kernstadt Brakel, unter einer Befreiung sowie Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 „Brunnenallee“ in der Kernstadt Brakel zuzustimmen und das später erforderliche Einvernehmen zum Bauantrag diesbezüglich zu erteilen.