Sachverhalt:
Es liegt eine
Anfrage zum im Betreff genannten Vorhaben vor (siehe beigefügte
Unterlagen), zu der die Stadt Brakel im Vorfeld über das später erforderliche
Einvernehmen (zum zu erwartenden Bauantrag) zu entscheiden hat.
Das Bauvorhaben erfordert eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 9 „Brunnenallee“ in der Kernstadt Brakel hinsichtlich der Gebäudehöhe, die aufgrund der besonderen Dachform (s.u.) als städtebaulich vertretbar angesehen werden kann und die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Außerdem weicht es hinsichtlich der Dachform (Pultdach anstatt Sattel- o. Walmdach) sowie Dachneigung (20 anstatt 32-45°) von den Regelungen des genannten Planes ab. Diese Abweichungen können als gestalterisch angemessen und städtebaulich vertretbar gewertet werden und berühren die Grundzüge der Planung nicht.
Die
Verwaltung vertritt die Auffassung, dass das Vorhaben aufgrund der oben
beschriebenen Situation gestalterisch angemessen sowie städtebaulich vertretbar und
daher einvernehmensfähig ist. Ein
städtebaulicher Schaden und eine negative Vorbildwirkung gehen von ihm nicht
aus, da es Einzelfallcharakter besitzt und mit den öffentlichen Belangen
vereinbar ist.
Es
sollte daher dieser Befreiung und den Abweichungen zugestimmt
und das Einvernehmen erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, der Anfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Ludwig-Hatteisen-Weg 8, Kernstadt Brakel, unter einer Befreiung sowie Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 „Brunnenallee“ in der Kernstadt Brakel zuzustimmen und das später erforderliche Einvernehmen zum Bauantrag diesbezüglich zu erteilen.