Sachverhalt:
Es
liegt ein Antrag auf Vorbescheid zum im Betreff genannten Vorhaben vor (siehe beigefügte
Unterlagen), zu dem die Stadt Brakel im Vorfeld über das erforderliche
Einvernehmen zu entscheiden hat.
Das Bauvorhaben erfordert Abweichungen von der laut Bebauungsplan Nr. 9 „Brunnenallee“ in der Kernstadt Brakel vorgeschriebenen Dachform (Pultdach anstatt Sattel- o. Walmdach) und daraus abgeleiteten Dachneigung (23 anstatt 32-45°); beides kann als gestalterisch angemessen sowie städtebaulich vertretbar gewertet werden und berührt die Grundzüge der Planung nicht (vergleichbarer Fall fand Zustimmung im Bauausschuss am 23.01. dieses Jahres).
Die Verwaltung vertritt daher die Auffassung, dass das
Vorhaben einvernehmensfähig ist. Ein städtebaulicher Schaden und eine negative
Vorbildwirkung gehen von ihm nicht aus, da es Einzelfallcharakter besitzt und
mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Es sollte daher diesen Abweichungen zugestimmt
und das Einvernehmen erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Ludwig-Hatteisen-Weg 3, Kernstadt Brakel, unter Abweichungen - Dachform (Pultdach anstatt Sattel- o. Walmdach) und Dachneigung (23 anstatt 32-45°) - von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 „Brunnenallee“ in der Kernstadt Brakel zuzustimmen und das erforderliche Einvernehmen zu erteilen.