Sachverhalt:
Nach erfolgtem Grundsatzbeschluss in der letzten Bauausschusssitzung sind die Planungen zur Schaffung von Flächen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik) vorangeschritten.
Dabei werden Informationen zu naturschutzrechtlicher Eignung (incl. Artenschutz), Stromeinspeisungsmöglichkeit(en) seitens des Versorgers und (privatrechtlicher) Bereitschaft zur Flächennutzung im geplanten Sinne eingeholt, die bis zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen.
Landesplanerisch sind nach fernmündlichen Gesprächen bislang keine Einwände erfolgt; die endgültige Klärung bleibt jedoch einer landesplanerische Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) vorbehalten, welche nach Sicherstellung aller notwendigen Informationen gestellt wird.
Die zunächst rein planerisch sondierten (Brutto-) Flächen werden in der Sitzung vorgestellt, wobei - im Falle eines Ausschlusses aufgrund späterer Informationen - eine Reduzierung unschädlich wäre.
Es ist nunmehr erforderlich, hierfür einen Bebauungsplan „Korridore für Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ aufzustellen, um für diesbezügliche Investitionen Planungssicherheit zu schaffen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, einen solchen Bebauungsplan aufzustellen.
Im sog. Parallelverfahren wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich, da die Gesamtgröße der Grundfläche des zukünftigen
Geltungsbereichs des genannten B-Planes (mit mehreren Teilflächen) eine sog.
Planung der Innenentwicklung (mit einer Anpassung des F-Planes im Wege der
Berichtigung) ausschließt. Die derzeit dargestellten Freiflächen sind daher in jeweilige
„S“-Flächen (Sonderbauflächen) für Photovoltaik zu ändern.
Die Verwaltung schlägt daher auch vor, den
Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
a.
Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Brakel für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes n.n. „Korridore für Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ in Brakel hinsichtlich der dargestellten Freiflächen in jeweilige „S“-Flächen (Sonderbauflächen) für Photovoltaik zu ändern (39. Änderung).
b.
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt einer Planung zur städtebaulichen Schaffung von Flächen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik) zu und beschließt dementsprechend, den Bebauungsplan n.n. „Korridore für Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ in Brakel - bezogen auf die in der Sitzung vorgestellten Teilflächen - aufzustellen.