Betreff
Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtbezirk Brakel-Schmechten, Änderungs- und Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Vorlage
056/2009-2014/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Nach der informellen Planungsphase vor allem 2012 und aufgrund der Initiative der Schmechtener Bürger/innen ist der Stand um die im Betreff genannte Planung folgender:

 

Die Städte Bad Driburg und Brakel haben das Ziel, gemeinsam die Umsetzung von Windenergieanlagen so zu gestalten, dass einerseits die Bürgerinnen und Bürger und die Natur möglichst wenig von den Windenergieanlagen beeinträchtigt werden und andererseits eine hohe Wertschöpfung aus der Entwicklung und dem Betrieb der Windenergieanlagen vor Ort bleibt.

 

Hierzu haben entsprechende informelle Gespräche und Versammlungen u.a. in Brakel-Schmechten stattgefunden.

 

Hierbei wurden sowohl die initiativen Planungen der ibE Betriebsgesellschaft Oldenburg (Fläche östlich von Schmechten) als auch der Stadtwerke Bad Driburg und Brakel (Fläche westlich von Schmechten) vorgestellt.

 

Im Bereich westlich von Schmechten haben sich die Planungen in der Form verdichtet, dass die „Projektgesellschaft Windenergie im Kreis Höxter“, die kreisweit Flächen für Bürgerwindparks entwickeln soll, die Potenzialflächen im Bereich Herste/ Rothehaus und in der Gemarkung Schmechten an der Grenze zu Bad Driburg in die vordere Priorität aufgenommen hat. Die Fa. Trianel, die die Objektplanung für die Gesellschaft vornimmt, hat für das Gebiet die Errichtung von 7 Windkraftanlagen geplant.

 

Die Planungen der ibE sowie der „Projektgesellschaft Windenergie im Kreis Höxter“ werden nur weiter verfolgt, wenn eine politische Zustimmung durch den Rat der Stadt Brakel für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne erfolgen wird.

 

Der Bezirksausschuss unterstützt diese Planung(en) und hat diverse Punkte formuliert (beschlossen), die in einen späteren öffentlich-rechtlichen Durchführungsvertrag einfließen sollen. Hinzu kommen andere vorbereitende und im Laufe des Planverfahrens zu entwickelnde Aspekte, die im Folgenden aufgeführt werden:

 

-           Der Vorhabenträger muss über die betreffenden Flächen für Windenergieanlagen verfügen und in der Lage sein, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzusetzen.

-           Da nach dem Planverfahren der Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes nicht mehr im Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) liegt, besteht keine gesetzliche Rückbauverpflichtung; der Vorhabenträger verpflichtet sich daher, bei Aufgabe seiner baulichen Nutzung oder Entfall der Genehmigungsvoraussetzungen hierfür sämtliche Windenergieanlagen auf seiner Fläche komplett zurückzubauen.

-           Es ist durch den Vorhabenträger abzuklären, ob eine ausreichende Netzanbindung vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt er sämtliche Aufwendungen, um den erzeugten Strom in das vorhandene Netz einspeisen zu können.

-           Es ist durch den Vorhabenträger abzuklären, inwieweit sein Vorhaben mit der Radarstation in Brakel-Auenhausen kollidert.

-           Der Vorhabenträger verpflichtet sich, für sein Vorhaben entsprechende Maßnahmen nach der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung im rechtskräftigen Bebauungsplan vorzunehmen.

-           Gleiches gilt für den Artenschutz (CEF).

-           Die Mitglieder des Bezirksausschusses (BzA) Schmechten sehen sich in der Frage der Planung und Entwicklung von Windparks auf dem Gebiet der Gemarkung Schmechten als Interessenvertreter des Ortes und damit als Interessenvertreter der Bürger des Ortes Schmechten.

-           Es werden gezielt günstige  Beteiligungsmöglichkeiten für Schmechtener Bürger geschaffen (Bürgerwindparks).

-           Jeder Betreiber (egal welcher Rechtsform) unterstützt den Ort Schmechten mit jährlich mindestens 0,4% des Umsatzes oder 2000 EUR. Die Zuschüsse sind für eine positive Dorfentwicklung zu verwenden; hierüber entscheidet der BzA.

-           Schmechten muss durch Stromlieferverträge aus den Vorhaben zu vergünstigten, festen Konditionen (Starttarif 5% unter Standardtarif E.ON) für mindestens 10 Jahre versorgt werden können.

-           Die Entschädigung der Grundstückseigentümer in den Vorrangzonen erfolgt durch ein Flächenpachtmodell.

-           Aus der Flächenpacht sind mind. 5% oder 5000 EUR dem Stadtbezirk Schmechten zuzuleiten. Die Zuschüsse sind für eine positive Dorfentwicklung zu verwenden; hierüber entscheidet der BzA.

-           Die Betreiber haben nach Markteinführung modernste Befeuerungstechnik zu installieren, damit die Befeuerung nur bei näherkommenden Flugobjekten eingeschaltet werden muss.

-           Über die Erfüllung der Punkte für den Stadtbezirk Schmechten wacht der Bezirksausschussvorsitzende.

-           Die Mitglieder des BzA Schmechten weisen noch einmal daraufhin, dass beide geplanten Windparks erhebliche Auswirkungen auf die Ortschaft Schmechten und damit auf die Wohnqualität der Menschen im Ort haben.

-           Alle Punkte beziehen sich auf beide geplante Vorhaben/ Windparks.

 

Zudem ist eine landesplanerische Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) zu stellen.

 

Die beiden „Windpark-Flächen“ sollen in dieser Sitzung vorgestellt und die entsprechenden Beschlüsse zur Planung gefasst werden.

 

Die Bebauungspläne sollen dabei vorhabenbezogen sein, d.h. die Investoren/ Gesellschaften haben als juristische Personen dafür zu sorgen, dass die Planung entsteht und umgesetzt werden kann (auf Antrag: siehe Anlage).

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, diese Bebauungspläne (für die jeweilige Fläche) aufzustellen.

 

Im sog. Parallelverfahren wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die derzeit dargestellten Freiflächen sind daher in jeweilige „SO“-Flächen (Sondergebiete) für Windenergienutzung zu ändern (2 separate Verfahren für die 2 Flächen).

 

Die Verwaltung schlägt daher auch vor, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Es ist zu betonen, dass die Verfahren als Positivplanung ohne Ausschlusswirkung (keine Konzentrationszonen) erfolgen sollen, um keine Widersprüche zu den bisherigen Windvorrangzonen darzustellen.

 

 

a. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Brakel für den Bereich der beiden aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungspläne n.n. „Sondergebiet für Windenergienutzung“ in Brakel-Schmechten hinsichtlich der dargestellten Freiflächen in jeweilige „SO“-Flächen (Sondergebiete) für Windenergienutzung zu ändern (41. und 42. Änderung).

 

 

b. Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt einer Planung zur städtebaulichen Schaffung von Flächen zur Windenergienutzung zu und beschließt dementsprechend, die beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne n.n. „Sondergebiet für Windenergienutzung“ in Brakel-Schmechten aufzustellen.