Betreff
Bestellung eines/r Schriftführers/Schriftführerin für den Rat
Vorlage
002/2009-2014
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
Sachverhalt:
Gem. § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist über
die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese
Niederschrift wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellende/n
Schriftführer/in unterzeichnet.
Der/Die durch Mehrheitsbeschluss zu bestellende
Schriftführer/in kann ein Ratsmitglied oder ein/e Bedienstete/r der
Gemeindeverwaltung sein. Die Bestellung kann sowohl jeweils zu Beginn einer
Sitzung neu oder für einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Anzahl von
Sitzungen erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt gem. § 52 Abs. 1 GO NRW, eine/n Bedienstete/n der Stadtverwaltung zur/m Schriftführer/in zu bestellen.