Sachverhalt:
Gem. § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist über
die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese
Niederschrift wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellende/n
Schriftführer/in unterzeichnet.
Der/Die durch Mehrheitsbeschluss zu bestellende
Schriftführer/in kann ein Ratsmitglied oder ein/e Bedienstete/r der
Gemeindeverwaltung sein. Die Bestellung kann sowohl jeweils zu Beginn einer
Sitzung neu oder für einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Anzahl von
Sitzungen erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt gem. § 52 Abs. 1 GO NRW, die Verwaltungsangestellte Regina Werneke zur Schriftführerin zu bestellen. Als deren Vertretung werden die Stadtamtsinspektorin Ulrike Nolte und der Verwaltungsangestellte Andreas Oesselke bestellt.