Betreff
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Starkregenmanagement für die Ortschaft Erkeln
Vorlage
0743/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 15. Oktober 2019 ereignete sich ein Starkregenereignis, das zu großen Schäden im Stadtgebiet Brakel führte. Besonders betroffen waren die Ortschaften Erkeln, Beller und Hembsen. Dieses Ereignis wurde von der Stadt Brakel zum Anlass genommen, die Auswirkungen von Starkregen und auch mögliche Maßnahmen zur Verminderung von Schäden untersuchen zu lassen.

Im Rahmen der Analyse wurden, durch das Ingenieurbüro IWUD, Maßnahmen definiert, die geeignet sind die Auswirkungen von zukünftigen Starkregenereignissen zu verringern.

Mit der Vorplanung zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurde das Ingenieurbüro Turk betraut. Die Maßnahmen wurden durch die beauftragten Ingenieure am 10.08.2023 im Bezirksausschuss Erkeln vorgestellt. Der Vorsitzende des Bezirksausschusses bat in der Sitzung um Priorisierung der Maßnahmen. Die Verwaltung legte im Zusammenwirken mit den beiden Ingenieurbüros folgende Prioritätenliste für die Umsetzung der Maßnahmen fest:

 

1.   Erneuerung der Rechen-Anlage bei der Einlaufstelle „Kirche“ des Vogelsangbaches. Kostenschätzung: 27.500 €

 

2.   Verbesserung der Ablaufsituation im Verlauf des Hellweges. Kostenschätzung: 69.000 €

3.    

a.           Herstellung eines Wildholzrückhaltes im Bereich des Vogelsangbaches. Grobe Kostenschätzung: 84.500 € (Diese Maßnahme entstand aus der Bürgerbeteiligung im Bezirksausschuss.)

 

b.           Verbesserung der Ablaufsituation entlang der Kreisstraße 39. Kostenschätzung: 107.000 €

 

4.   Verbesserung der Ablaufsituation im Bereich des Friedhofes. Kostenschätzung: 240.000 € zzgl. Grunderwerb

 

       

Budgetsumme ca. 548.000€ (ohne Grunderwerb)

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahmen 1 bis 4 entsprechend der Priorisierung zu planen und umzusetzen.

 

Zur Vorplanung der Maßnahmenumsetzung für Maßnahmen 1 bis 4 wird Herr Dipl.–Ing Kai Bockelkamp vom Ingenieurbüro Turk vortragen.

Für Fragen zu der Analyse und den theoretischen Grundlagen für die Maßnahmen steht Herr Dipl.-Ing. (FH) Kai Otte-Witte vom Ingenieurbüro IWUD bereit.

 

In der Analyse wurde mit der: „Rückhaltung Vogelsangbach“ eine weitere Maßnahme aufgeführt. Maßnahme 5: Die Installation zweier Hochwasserrückhaltebecken (HRB) im Bereich des Vogelsangbaches, zeigt sich laut Analyse als hydraulisch wirksamste Maßnahme im Hinblick auf die Starkregenbelastung im Ortsteil Erkeln, sofern ein zukünftiges Ereignis von Ort und Intensität dem von 2019 ähnelt. Die vorläufige Kostenschätzung für die Umsetzung der Maßnahme 5 beläuft sich auf 1.900.000 € sowie rund 66.000 € Planungskosten. In dieser Summe sind die Kosten für Grunderwerb, Wegebau, die spätere Unterhaltung und etwaige naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Anlegen von Biotopen) noch nicht enthalten.

Die Umsetzung der Maßnahme 5 könnte ggf. über die „Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie“ gefördert werden, da sie im Gewässerverlauf des Vogelsangbaches liegt. Der allgemeine Fördersatz läge bei 40 bis 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Gleichwohl würde die Maßnahme primär der Abmilderung von Starkregenereignissen dienen, was einer Förderfähigkeit entgegenstehen könnte, da sich das Förderprogramm inhaltlich auf den Hochwasserschutz und nicht auf Starkregenereignisse bezieht. Eine abschließende Beurteilung der Förderfähigkeit kann daher erst im Rahmen eines Förderantrages festgestellt werden. Die Maßnahme stellt einen großen Eingriff in die derzeitige Nutzung und Struktur der Flächen dar. Aufgrund der hohen Schätzkosten, der zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbaren zusätzlichen Kosten und der vorgenannten Punkte wird von einer weiteren Betrachtung dieser Maßnahme abgesehen.

 


Anlagen:

 

„Analyse der Überflutungsgefährdung bei Starkregen der Ortsteile Erkeln und Beller“

aufgestellt durch IWUD - Ingenieure für Wasser, Umwelt und Datenverarbeitung GmbH

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat nimmt den Maßnahmenkatalog für den Starkregenschutz in Erkeln zur Kenntnis und beschließt, die vorgestellten Maßnahmen 1 bis 4, vorbehaltlich der Finanzierung, in den nächsten Jahren entsprechend der Prioritätenliste durchzuführen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr 2023:

·         Umsetzung Maßnahme 1, Mittel von 27.500 € stehen zur im Haushalt 2023 zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2024:

·         Umsetzung Maßnahme 2, 69.000 €

·         Planungskosten für die Maßnahmen 3a, 14.500 €

·         Planungskosten für Maßnahme 3b, 27.000 €

Haushaltsjahr 2025:

·         Umsetzung Maßnahme 3a, 70.000 €

·         Umsetzung Maßnahme 3b, 80.000 €

·         Planungskosten Maßnahme 4, 40.000 €

Haushaltsjahr 2026:

Umsetzung Maßnahme 4, 200.000 € zzgl. Grunderwerb