a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in seiner
Sitzung am 18.01.2023 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan
(Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren) aufzustellen [siehe Anlage: satzungsfähiger Plan(begründungs)-Entwurf;
Original kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen (oder angefragt) werden].
Die Offenlegung des Planentwurfs hat zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden.
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Es sind bis zum Redaktionsschluss
keine auszuwertenden Stellungnahmen abgegeben worden; bis dahin noch eingehende Stellungnahmen
werden als Tischvorlage in der Sitzung behandelt.
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss schlägt dem
Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 2 - 3. Änderung „Gelle Breite“ im Stadtbezirk
Brakel-Erkeln gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich
befindet sich unmittelbar südlich und westlich des
Tillmannwegs und nördlich des Hellwegs.
Er ist Teil der Gemarkung Erkeln und umfasst in der Flur 2 das Flurstück 140 tlw.
Beschlussvorschlag: