Sachverhalt:
Es liegt eine Anregung zur Errichtung
eines Wohnhauses wie im Betreff benannt vor, und zwar durch einen dortigen
Betrieb im Rahmen seiner ohnehin im Straßenzug gegebenen wirtschaftlichen sowie
wohnbezogenen Präsenz. Das betreffende Grundstück befindet sich in einer bisher
durch den ursprünglichen Bebauungsplan (Nr. 35 in der Kernstadt Brakel)
gewerblich bebaubaren „Nische“, die in der Vergangenheit jedoch keiner Bebauung
zugeführt worden ist (siehe folgenden Planausschnitt: Flurstück Nr. 194).
Planausschnitt
Seitens der Verwaltung würde - in enger
Abstimmung mit dem Kreis Höxter als zuständige Immissionsschutzbehörde - einer
dahingehenden, grundsätzlich machbaren Bebauungsplanänderung nur für den Fall
zugestimmt werden, dass eine gegenseitige baunutzungsbezogene Beeinträchtigung
ausgeschlossen wäre, um die auch weiterhin bestehenden Ziele der Bauleitplanung
in ihrer dortigen Grundkonzeption nicht zu gefährden. Dies bedeutet, dass durch
eine entsprechende gutachterliche Untersuchung bei gleichzeitig erforderlicher
immissionstechnisch und -rechtlich unbedenklicher Ausgestaltung eines möglichen
Wohngebäudes, mit der der künftige Bauherr einverstanden sein muss, eine
solche (abweichende) bauplanungsrechtliche Nutzung für zulässig erachtet werden
müsste. Es bedürfte dann einer Planänderung in einem Vollverfahren
(Flächennutzungsplan der Stadt Brakel und Bebauungsplan), zu der der
Aufstellungs-/ Änderungsbeschluss unten mit einer dementsprechenden
immissionsrelevanten Bedingung formuliert worden ist. Der Bebauungsplan müsste
hierzu ein Mischgebiet „MI“ vorsehen.
Eine Übernahme sämtlicher (externer) Planungsgebühren (Kreis Höxter
als Auftragnehmer für die Planung, Gutachten noch unbestimmt) erfolgt durch den
Bauherrn, der ausschließlich von dieser Planung profitiert.
Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss beschließt, zur Errichtung eines Wohnhauses („Am Güterbahnhof“)
den Flächennutzungsplan der Stadt Brakel in einer entsprechenden Änderung zu
ändern sowie eine dahingehende (1.) Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 in der
Kernstadt Brakel aufzustellen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden
Immissionsschutzgutachtens, das bestätigt, dass es nicht zu einer gegenseitigen
Einschränkung von „Wohnen“ (im Rahmen des künftigen Mischgebiets) und „Gewerbe“
(bestehende Festsetzung) kommen wird; dies wird entscheidend davon abhängen,
dass das avisierte Wohngebäude keinen Immissionspunkt darstellt (Ausrichtung
und Ausgestaltung der schutzbedürftigen Räume).