Betreff
Wahlbezirkseinteilung für die Wahl zum Rat der Stadt Brakel
Vorlage
945/2014-2020/1/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

 

Der Wahlausschuss der Stadt Brakel hat sich in den Sitzungen am 07.10.2019 und 20.01.2020 bereits mit der Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahlen am 13.09.2020 befasst und eine zum jeweiligen Zeitpunkt rechtskonforme Einteilung beschlossen.

 

Mit Schnellbrief vom 22.01.2020 des Landeswahlleiters NRW weist dieser ausdrücklich darauf hin, dass für alle Kommunalwahlbezirke neben der nach KWahlG und KWahlO relevanten Einwohnerzahl auch die Zahl der Wahlberechtigten bezüglich der 15%-Abweichungsgrenze zu prüfen sind.

 

Die bedeutet konkret, dass für einen Wahlbezirk, dessen Einwohnerzahl unter 15%, aber die Zahl der Wahlberechtigten über 15 % von den Durchschnittswerten abweicht eine Neueinteilung erforderlich ist, sofern keine Rechtfertigungsgründe im Sinne des VerGH-Urteils gegeben sind.

Diese Variante wurde im Urteil des VerGH nicht erwähnt und auch in den bisherigen Vorgaben des Landeswahlleiters etc. nicht ausgeführt.

Ihre Lösung ergibt sich nach Ansicht der Landeswahlleitung aus der laut VerGH letztlich maßgeblichen Wahlberechtigtenzahl.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt auch der Städte- und Gemeindebund NRW den Hinweisen des Innenministeriums bzw. der Landeswahlleitung zu folgen.

 

Aus diesem Grund wurde nunmehr auch die Zahl der Wahlberechtigten zum Stichtag 30.04.2019 ausgewertet.

 

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen besteht Handlungsbedarf bezüglich der aktuellen Wahlbezirkseinteilung, in der Kernstadt Brakel.

 

 

Wahlbezirkseinteilung (Allgemein)

Nach der bestehenden Wahlbezirkseinteilung (Anlage 1) überschreiten 4 von den insgesamt 16 Wahlbezirken die fiktive Abweichungsgrenze von 15 % bezogen auf die durchschnittliche Einwohnerzahl. Hierbei handelt es sich um die Wahlbezirke „10 Bökendorf“, „12 Erkeln/Beller“, „14 Gehrden“ und „16 Riesel/Rheder“.

 

Betrachtet man jetzt die Zahl der Wahlberechtigten (Anlage 2) weichen ebenfalls 4 Wahlbezirke von der fiktiven Abweichungsgrenze von 15 % diesmal bezogen auf die durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten ab.

Diesmal handelt es sich um die bereits vorgenannten Wahlbezirke „10 Bökendorf“, „12 Erkeln/Beller“, „16 Riesel/Rheder“, aber auch um den Wahlbezirk „4 Brakel“.

 

Es ist zu berücksichtigen, dass die demographische Entwicklung auch vor der Stadt Brakel nicht Halt macht. Derzeit ist die vorhandene Aufteilung der Stadtbezirke noch rechtskonform und bedarf daher nicht zwingend einer Veränderung. Jedliche Art der Veränderung wird aller Voraussicht nach „nur“ für die aktuelle Kommunalwahl zum Tragen kommen. Bis zur übernächsten Kommunalwahl im Jahr 2025 ist dann sehr wahrscheinlich eine erneute Veränderung erforderlich.

 

Es wird aus den v. g. Gründen vorgeschlagen eine möglichst geringe Veränderung gegenüber der bisherigen Wahlbezirkseinteilung vorzunehmen.

 

Wahlbezirksvariante:

 

Auf der Grundlage der vorgenannten Aspekte hat die Verwaltung den beigefügten Vorschlag zur Wahlbezirkseinteilung (Anlagen 3 und 4) erarbeitet.

 

 

Wesentliche Veränderungen in den Kernstadtwahlbezirken:

 

Durch die zwingende Anpassung des Wahlbezirkes „4 Brakel“, in der Kernstadt ergeben sich folgende Änderungen (Anlage 5).

 

Die mit Beschluss vom 20.01.2020 vom Wahlbezirk „3 Brakel“ zum Wahlbezirk „4 Brakel“ zugewiesenen Straßen „Eichendorffweg“, „Fontaneweg“, „Lenauweg“ und „Lönsweg“ werden wieder dem Wahlbezirk „3 Brakel“ zugewiesen.

 

Weitere Veränderungen in der Kernstadt Brakel sind nicht erforderlich.

 

 

Wesentliche Veränderungen bzw. Erläuterungen in den Wahlbezirken der Stadtbezirke:

 

Für die Wahlbezirke „Bökendorf“, „Erkeln/Beller“ und „Riesel/Rheder“ wird auf den Beschluss des Wahlausschusses vom 20.01.2020 verwiesen, da hierzu keinerlei Änderungen oder Ergänzungen vorliegen.

 

Eine geänderte Beschlussfassung ist somit nicht erforderlich.

 


Anlagen:

 

-      Übersicht Stand Kommunalwahl 2020 gem. Beschluss vom 20.01.2020

-      Übersicht Wahlberechtigte Kommunalwahl 2020 gem. Beschluss vom 20.01.2020

-      Übersicht Vorschlag der Verwaltung „Einwohnerzahlen“

-      Übersicht Vorschlag der Verwaltung „Zahl der Wahlberechtigten“

-      Aufstellung der Veränderungen zum Beschluss vom 20.01.2020


Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

„Für die im Jahr 2020 stattfindende Wahl zum Rat der Stadt Brakel wird das Wahlgebiet der Stadt Brakel gem. § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz nach Vorschlag der Verwaltung in 16 Wahlbezirke eingeteilt. Auf die Kernstadt entfallen ___ Wahlbezirke und auf die Außenbezirke ___.

 

Die Abgrenzung der Wahlbezirke ergibt sich aus der Wahlbezirkseinteilung, die Bestandteil der Niederschrift wird.

 

Bezüglich der Abweichungen in den Wahlbezirken „10 Bökendorf“, „12 Erkeln/Beller“, „14 Gehrden“ und „16 Riesel/Rheder“ von mehr als 15% von der durchschnittlichen Einwohnerzahl wird auf die ausführlichen Ausführungen in der Sitzung des Wahlausschusses vom 20.01.2020 verwiesen.