a. Beratung von Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung
b. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung
c. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen (siehe Anlage: satzungsfähiger Planentwurf (Auszug); Original kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen werden).
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Scoping) ist im sog. beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen worden.
Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange ist gleichzeitig mit der Offenlegung des Planentwurfes vom 11.03. bis zum 12.04.2019 einschließlich durchgeführt worden (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung nach BauGB).
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung
Beiträge im Sinne eines Einverständnisses (keine Anregungen und Bedenken, keine Hinweise) mit der Satzung sind von folgenden Behörden/ Trägern öffentlicher Belange vorgelegt worden:
Kreis Höxter.
b. Beratung von Stellungnahmen aus der
Offenlegung
keine
c. Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 30 - 3. Änderung „Sanierungsgebiet Kernstadt Brakel“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich
des Bebauungsplanes befindet sich im Zentrum der Kernstadt Brakel und umfasst die
Bebauung westlich und östlich der „Ostheimer Straße“.
Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 17 die Flurstücke 189, 340, 301, 275, 25 tlw., 26, 276, 345, 41 tlw.,
337 und 341 tlw. sowie in der Flur 18
die Flurstücke 68, 321, 319, 318, 317, 76, 261 und 254.