Betreff
Bebauungsplan Nr. 9 - 1. Änderung "Im Kattenfeld" im Stadtbezirk Brakel-Gehrden
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung
b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden
c. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Vorlage
318/2014-2020/3
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2016 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen (siehe Anlage: satzungsfähiger Planentwurf (Auszug); Original kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen werden).

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Scoping) ist im sog. beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen worden.

 

Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange ist gleichzeitig mit der Offenlegung des Planentwurfes vom 15.05. bis zum 16.06.2017 einschließlich durchgeführt worden (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung nach BauGB).

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

keine

 

 

b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

Beiträge im Sinne eines Einverständnisses (keine Anregungen und Bedenken, keine Hinweise) mit der Satzung sind von folgenden Behörden/ Trägern öffentlicher Belange vorgelegt worden:

 

Kreis Höxter.

 

 

c. Satzungsbeschluss


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 9 - 1. Änderung "Im Kattenfeld" im Stadtbezirk Brakel-Gehrden gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Südwesten der Kernstadt Brakel, westlich der B 252 zwischen den dort vorhandenen Verkehrsflächen.

Er ist Teil der Gemarkung Gehrden und umfasst in der Flur 3 die Flurstücke 805, 806 und 807.