Betreff
Bebauungsplan Nr. 3a - 2. Änderung "Bohlenweg" in der Kernstadt Brakel (Einzelvorhaben Bohlenweg 45-hinten), Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Vorlage
277/2014-2020/5
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau eines altersgerechten Doppelhauses in der Kernstadt Brakel, Bohlenweg 45 (hinten), vor (siehe beigefügte Unterlagen), die den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3a in der Kernstadt Brakel betrifft. Die Erschließung des Vorhabens würde durch einen bereits vorgesehenen Stichweg (als Baustraße) erfolgen.

 

Das Vorhaben befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und widerläuft der festgesetzten Nutzungsart, sodass die Grundzüge der Planung berührt sind, was eine Befreiung nach der Rechtssystematik ausschließt.

 

Die Stadt Brakel beabsichtigt ohnehin perspektivisch, auf der hier betroffenen überbaubaren Grundstücksfläche für „Schule“, die nicht mehr benötigt wird, „Wohnen“ festzusetzen. Eine diesbezügliche Ausweisung einer Wohnbaufläche ist bereits durch die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel (2015) erfolgt.

Für diesen städtebaulichen Einzelfall ist seitens der Verwaltung eine innerstädtische Nachverdichtung zu begrüßen, auch wenn diese lediglich mit einem Bauleitplanverfahren [Bebauungsplanänderung im Vorgriff auf einen noch zu entwickelnden Gesamt(bebauungs)plan] bewerkstelligt werden kann, das das geplante Vorhaben ermöglicht und die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung gewährleistet. Die planerische Situation würde eine zurückliegende, noch unbebaute Fläche strukturell als zusätzlichen Bauplatz hergeben.

 

Eine Übernahme der externen Planungsgebühren erfolgt durch den Bauherrn und Eigentümer, der fast ausschließlich von dieser Planung profitiert. Hierzu gehören auch die Kosten für eventuelle Gutachten und einen vollständigen Ausgleich im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriff-/ Ausgleichsbilanzierung.

 

Es wird sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln (für Maßnahmen der Innenentwicklung, hier: Nachverdichtung zur Wohnfunktion), dessen Planinhalte (späterer Auftragnehmer: Kreis Höxter) als Grundlage für das weitere Verfahren aus den beigefügten Unterlagen zu entwickeln sein werden.

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel ist nicht erforderlich.

 

 

Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3a - 2. Änderung „Bohlenweg“ in der Kernstadt Brakel aufzustellen, um in diesem städtebaulichen Einzelfall eine innerstädtische Nachverdichtung der Wohnfunktion (ergänzende Wohnbebauung) zu ermöglichen.