Sachverhalt:
Das Vorhaben befindet sich vollständig auf einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche, sodass die Grundzüge der Planung berührt sind, was eine Befreiung nach der Rechtssystematik ausschließt.
Es bestehen seitens der Stadt Brakel zwar keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben aufgrund der Sonderlage des Grundstücks, das eine weitere, noch unbebaute Fläche strukturell ohne Weiteres als zusätzlichen Bauplatz hergeben würde.
Für diesen städtebaulichen Einzelfall ist seitens der Verwaltung eine innerstädtische Nachverdichtung zu begrüßen, auch wenn diese lediglich mit einem Bauleitplanverfahren (Planänderung) bewerkstelligt werden kann.
Eine Übernahme der externen Planungsgebühren erfolgt nach ersten Gesprächen durch den Bauherrn und Eigentümer, der fast ausschließlich von dieser Planung profitiert.
Bei diesem Bebauungsplan der Innenentwicklung wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Scoping) im sog. beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen.
Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange wird daher gleichzeitig mit der Offenlegung des Planentwurfes durchgeführt (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung nach BauGB).
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel ist nicht erforderlich.
Die Planungsinhalte (späterer Auftragnehmer Kreis Höxter) als Grundlage für das weitere Verfahren werden aus den beigefügten Unterlagen entwickelt.
Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, den
Bebauungsplan Nr. 2d - 2. Änderung „Ostdeutsche Straße/ Faulensieksweg“ in der
Kernstadt Brakel aufzustellen, um in diesem städtebaulichen Einzelfall eine
innerstädtische Nachverdichtung der Wohnfunktion (ergänzende Wohnbebauung) zu
ermöglichen.