Sachverhalt:
Mit Schreiben
vom 19. März 2018 (Anlage 1) überreicht der
Anreger eine Unterschriftensammlung gegen die Einführung einer zentralen
Enthärtungsanlage für das Trinkwasser mit der Bitte die Anliegen der Erkelner
Bürgerinnen und Bürger bei der Planung des Projektes zu berücksichtigen.
Gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.
Das Schreiben ist eine Anregung/Beschwerde im Sinne des § 24 GO NRW in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Brakel und daher zunächst vom Haupt- und Finanzausschuss als „Beschwerdeausschuss“ zu behandeln.
Die Voraussetzung für einen Einwohnerantrag (§ 25 GO NRW) bzw. für ein Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW) liegen nicht vor.
Die fachliche Zuständigkeit für die Angelegenheit liegt beim Betriebsausschuss der Stadt Brakel.
Anlagen:
- Anschreiben des Anregers nebst Unterschriftenliste
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die vorliegende Anregung zur Kenntnis zu nehmen und zur weiteren Beratung an den fachlich zuständigen Betriebsausschuss zu verweisen.
Ferner wird beschlossen, die Anregung zur politischen Beratung parallel an den Bezirksausschuss Erkeln weiterzuleiten.