Sachverhalt:
Der
Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2018 die durch das Ingenieurbüro
Turk, Brakel-Siddessen, vorgestellte Planung zum o.g. Punkt zustimmend beraten
und die Durchführung einer Einwohnerversammlung vorgeschlagen.
Bevor mit der Maßnahme begonnen werden kann, ist diese nach § 23 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durchzuführen, da die Einwohner durch den Rat über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde unterrichtet und frühzeitig über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen von wichtigen Planungen der Gemeinde informiert werden sollen. Hierfür bedarf es eines Ratsbeschlusses.
Das Verfahren richtet sich nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brakel. Hiernach setzt der Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt die Bürger durch öffentliche Bekanntmachung ein. Er führt den Vorsitz in der Versammlung. Nach Vorstellung der Planung haben die Bürger/-innen Gelegenheit, sich zu den Absichten der Gemeinde zu äußern; eine Beschlussfassung findet nicht statt.
Beschluss zur
Durchführung einer Einwohnerversammlung
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW i.V.m. § 5 der
Hauptsatzung der Stadt Brakel zur Unterrichtung der Bürger über die Ausbauplanung der
Straße „Gewerbegebiet“ im Stadtbezirk Brakel-Gehrden durchzuführen. Sie
findet am Dienstag, den 27.02.2018 um 19.00 Uhr in der Gaststätte Rogge in
Brakel-Gehrden statt.)
Folgende Ratsmitglieder/
Stellvertreter(innen) werden zur Teilnahme an der Versammlung bestimmt:
CDU-Fraktion:
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SPD-Fraktion:
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UWG/CWG-Fraktion: _________________________________
Bündnis`90/DIE GRÜNEN: _________________________________
BIB:
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