Betreff
Ausbau der Straße "Gewerbegebiet" im Stadtbezirk Brakel-Gehrden, Vorstellung der Objektplanung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
Vorlage
446/2014-2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Vorstellung der Objektplanung

 

Der Betriebsausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 eine Prioritätenliste für Ausbauarbeiten an den Stadtstraßen beschlossen.

Für die Kategorie „Neubaugebiete/Gewerbegebiete“ wurde folgende Prioritätenliste festgelegt:

 

Kategorie II Neubaugebiete/Gewerbegebiete:

 

  1. Am Hügel                                           Hembsen
  2. Gewerbegebiet                                    Gehrden
  3. Rektor-Micus-Weg                               Brakel
  4. Am Wüllenberg                                   Bökendorf

 

Der Ausbau der Straße „Am Hügel“ in Hembsen ist in 2016 erfolgt. Die Planungen für den Ausbau der Straße „Rektor-Micus-Weg“ laufen.

Für den Ausbau der Straße „Gewerbegebiet“ in Gehrden wurden im Haushaltsplanentwurf für 2018 Mittel vorgesehen.

 

Der Planungsauftrag wurde an das Ingenieurbüro Turk in Siddessen vergeben. Es wurde unter Beteiligung der Anwohner ein erster Planentwurf erstellt, der in der Sitzung vorgestellt wird.

 

In einem weiteren Schritt soll der Planentwurf in einer Einwohnerversammlung vorgestellt werden, bevor der Bauausschuss dann abschließend über Bedenken und Anregungen berät und den abschließenden Ausbauplan beschließt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu und schlägt dem Rat vor, eine Einwohnerversammlung zur Vorstellung der Planung durchzuführen.

Abschließend wird das Ergebnis im Bauausschuss beraten und der abschließende Ausbauplan beschlossen.

 

 

Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

 

Das Gewerbegebiet im Ortsteil Gehrden, so auch planungsrechtlich bezeichnet und als (eigenständige) „im Zusammenhang bebaute Ortslage“ nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu werten, hat sich seit Jahrzehnten in diese Richtung entwickelt und dabei ausgedehnt, ohne bauleitplanerisch geregelt worden zu sein.

 

Der Ausbau vor dem geschilderten Hintergrund ist zudem rechtssicher festzu-setzen, was die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel ist nicht erforderlich, da die Flächen bereits als gewerbliche Bauflächen dargestellt sind.

 

Die Planungsinhalte (späterer Auftragnehmer: Kreis Höxter) als Grundlage für das weitere Verfahren werden aus den vorgestellten Unterlagen entwickelt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. n.n. „Gewerbegebiet“ im Stadtbezirk Brakel-Gehrden aufzustellen, um hiermit den Rahmen eines ordnungsgemäßen Ausbaus der Erschließung rechtssicher vorzugeben.