Betreff
Begehung der Dorfgemeinschaftshäuser
Vorlage
331/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 19.03.2015 wurde der Beschluss gefasst, die Dorfgemeinschaftshäuser im Stadtgebiet Brakel zu begehen und für notwendige Sanierungen eine Prioritätenliste zu erstellen.

 

Zwischenzeitlich wurden die stadteigenen Dorfgemeinschaftshäuser begangen. Die Begehung der Dorfgemeinschaftshäuser erfolgte in der Regel mit einem oder mehreren Vertretern des Betreibervereins, Frau Schäfer von der Bausie, Herrn Nolte von der Stadtverwaltung (FB 3) und ggfs. dem Bezirksverwaltungsstellenleiter oder Bezirksausschussvorsitzenden.

 

Die Ergebnisse der Begehungen sind in den beigefügten Protokollen der Ortstermine stichpunktartig dokumentiert. In den Besichtigungen wurde festgestellt, dass die Dorfgemeinschaftshäuser in den jeweiligen Ortschaften einen hohen Stellenwert aufweisen. Auf Grund individueller Rahmenbedingungen wie Baujahr, Nutzung, Architektur, etc. waren der Zustand des Objektes, wie auch die Ansprüche der Betreibervereine, jeweils auf unterschiedlichem Niveau.

 

Nachdem die Stadtverwaltung einen Gesamtüberblick über den Ist-Zustand und den erforderlichen und gewünschten Sanierungen bekommen hat, wurde eine Prioritätenliste für zukünftige Maßnahmen erstellt. Die Prioritäten wurden in die Kategorien Hoch, Mittel und Niedrig unterteilt. Für die Kategorien Hoch und Mittel hat die Verwaltung zudem eine Durchführungsreihenfolge der Maßnahmen vorgeschlagen.

 

Sofern bei den Begehungen dringende Maßnahmen, welche in einem finanziell vertretbaren Aufwand zeitnah abgestellt werden können, aufgefallen sind, wurde bereits eine Mangelbeseitigung veranlasst.


Anlagen:

 

-      Begehungen der DGHs und SFHs der Stadt Brakel in 2015

-      Prioritätenliste


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt die vorgelegten Begehungsprotolle zur Kenntnis. Für die in der Prioritätenliste definierten Maßnahmen mit dem Hinweis Haushalt 2016 bzw. Investitionsprogramm (KInvFG) wird dem Rat vorgeschlagen, für 2016 entsprechende Finanzmittel im Haushaltsplan vorzusehen. Die Prioritätenliste wird zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 erneut beraten.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Für die Maßnahmen in der Prioritätenliste wurden, sofern es ohne weitergehende Planungsleistungen möglich war, Kostenschätzungen ermittelt. Insbesondere die gewünschten Dachsanierungen in Bökendorf und Gehrden wurden vorerst nur mit Kosten von jeweils 100.000 € für einen 1. Bauabschnitt geschätzt. Ursache hierfür sind die sehr großen Dachflächen, der unbekannte Zustand unterhalb der Dacheindeckung und Zusatzkosten für ggfs. Asbesthaltige Dachdeckungen.

 

Die Maßnahmen der Priorität Hoch und Mittel sollten zeitnah, längstens innerhalb der nächsten 1-3 Jahre abgearbeitet werden. Die aus Sicht der Verwaltung dringendsten Maßnahmen wurden bereits für den Haushaltsplan 2016 bzw. das Kommunale Investitionsförderprogramm der Bundesregierung (KInvFG) vorgeschlagen (siehe Spalte Hinweis).