Betreff
"Metbrunnen" Stadtbezirk Schmechten, Sanierungsbedarf
Vorlage
298/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Als Anlage ist zur Geschichte des „Metbrunnen“ ein Auszug aus dem Festprogramm der 1100-Jahrfeier der Gemeinde Schmechten aus dem Jahr 1968 beigefügt. Dort ist unter anderem auf den Seiten 11 + 12 zu lesen, dass sich seit 1950 der Ortsheimatpfleger Fritz Reddeker um die Renovierung des Brunnens und um die Neugestaltung der Anlagen bemühte.

In langwierigen und nicht immer leichten Verhandlungen ist es ihm gelungen, den Gemeinderat Schmechtens sowie den Amts- und den Oberkreisdirektor für den Metbrunnen zu interessieren. Inzwischen wurde der Gemeinde von den Kohlensäurewerken das Brunnengelände für den Kaufpreis von 1,- DM zurückgegeben. Im Jahre 1966 wurde die Quelle mit vorgesehenen 15.000 DM bis zu einer Tiefe von 11 m neu gefasst und die Neugestaltung der äußeren Anlage in Angriff genommen.

 

Bzgl. der Wasserqualität bereitet der Stadt Brakel der „Metbrunnen“ nun leider seit einiger Zeit immer wieder Probleme. Verschiedene Maßnahmen, wie z.B. eine Kamerabefahrung, verschiedene bauliche Maßnahmen (Rohrerneuerungen…), Spülungen und so weiter brachten nicht den erhofften Erfolg. Durch vermehrt durchgeführte Wasseranalysen und Beteiligung der Wasserkooperation Höxter konnte die Ursache für die Kontamination nicht herausgefunden werden. Im Rahmen der vor Kurzen durchgeführten Wasserschau der Trinkwasser-versorgungsanlagen des Gesundheitsamtes des Kreises Höxter und andere wurde auch der „Metbrunnen“ mit „besichtigt“. Aus der Runde der Teilnehmer ist unter anderem vorgeschlagen worden, nun auch einen Hydrogeologen in die Ursachensuche mit einzubinden.

Unabhängig von den Wasserqualitätsproblemen gibt es beim „Metbrunnen“ aber auch bauliche Dinge, die einen bestimmten Renovierungsaufwand verursachen (Risse im Mauerwerk, Plattenabsackungen im Podest, …).

 

Nach jetzigem Kenntnisstand und den vorliegenden Angeboten / Kostenschätzungen wird die Beauftragung des Hydrogeologen und die Beseitigung der baulichen Mängel rd. 7.500 € kosten. Dazu kommen evtl. noch Kosten für erforderliche Behörden- bzw. Öffentlichkeitstermine sowie für Probeentnahme und Analytik.

 

Der „Metbrunnen“ ist kein Denkmal. Wenn er als Denkmal eingetragen würde, könnte – muss aber nicht – mit Fördermittel gerechnet werden. Bei einem Eintrag als Denkmal hätte dies aber auch zur Folge, dass erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.

Beim Nachfolger der ortsansässigen Kohlensäurewerke Rommenhöller, Fa. Linde, ist angefragt worden, ob diese sich an den nicht unerheblichen Unterhaltungs- und Renovierungskosten zum Erhalt des „Metbrunnen“ finanziell mit einer Spende beteiligen möchte.

 

Es ist zu entscheiden, ob zum Erhalt des regional bedeutsamen Kulturgutes die erforderlichen Unterhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen durchgeführt oder nicht durchgeführt werden soll.

 


Anlagen:

 

Auszug aus dem Festprogramm der 1100-Jahrfeier der Gemeinde Schmechten aus dem Jahr 1968


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die erforderlichen Unterhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen des „Metbrunnen“ durchzuführen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Außerplanmäßige Mehraufwendungen im Jahr 2015 im Budget 418000 bzw. erhöhte Haushaltsansätze im Jahr 2016.