Sachverhalt:
In Teilbereichen wurde beim Ausbau von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 16 abgewichen, um für die Anlieger eine bessere
Erschließung zu erreichen.
Zwecks
rechtssicherer Beitragsveranlagung ist es daher erforderlich, die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 16 aufzustellen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel ist nicht erforderlich.
Aufstellungsbeschluss
zur Bauleitplanung
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, den
Bebauungsplan Nr. 16 - 1. Änderung „Nethegaustadion“ in der Kernstadt Brakel
aufzustellen, um hiermit eine Anpassung des Planungsrahmens an die tatsächlich hergestellte
Erschließungsanlage „Wetteren Straße“ im südlichen Bereich (Anschluss an die aufgrund eines
Erschließungsvertrages durch die Fa. Riepe u. Neumann erstellte Anlage) zu erreichen und
damit eine rechtssichere Grundlage für die erforderliche Veranlagung zu
Erschließungsbeiträgen gem. Baugesetzbuch zu schaffen.