Sachverhalt:
Diese sind von
mehreren Anliegern angefochten worden, sodass die Stadt Brakel - aufgrund
einschlägiger rechtlicher Hinweise des VG Minden - ihre Beitragsbescheide
zurücknehmen musste. Nach der Gerichtsauffassung ist die Beitragspflicht - wegen
fehlender Übereinstimmung des Ausbau- bzw. Abrechnungsbereiches mit dem
Bebauungsplan - noch nicht entstanden.
Zwecks
Beitragsveranlagung ist es daher erforderlich, den im Betreff genannten
Bebauungsplan aufzustellen.
Eine Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel ist nicht erforderlich.
Aufstellungsbeschluss
zur Bauleitplanung
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 6 - 3.
Änderung „Unteres Königsfeld“ in der Kernstadt Brakel aufzustellen, um hiermit
eine rechtssichere Anpassung
des Planungsrahmens an die erforderliche Veranlagung zu Erschließungsbeiträgen
gem. Baugesetzbuch zum tatsächlich hergestellten Erschließungssystem zu
schaffen.