Betreff
Aufstellung von einheitlichen Vorschlagslisten für die Benennung der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammer des Landgerichts Paderborn und das Schöffengericht Höxter sowie Benennung von Personen als Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jugendkammern und Jugendschöffengerichte für die Geschäftsjahre 2014 - 2018
Vorlage
504/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach dem Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Familien, Frauen und Integration NW vom 04. März 2009 in der Fassung vom 22. Februar 2012 sind die Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und –schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und die Schöffengerichte in seinem Bezirk (Schöffengericht Höxter) für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 zu wählen. Die Vorschläge für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und das Schöffengericht Höxter sind dem Amtsgericht Brakel vorzulegen.

 

In der Vorschlagsliste sind nach Ziffer 2.2 des o. a. Runderlasses die doppelte Zahl der erforderlichen Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen. Dabei sind alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen zu berücksichtigen. Es sind nur solche Personen vorzuschlagen, die

 

  • in den letzten 10 Jahren nicht zu einer Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten bestraft worden sind,

 

  • gegen die kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder sonstigen Straftat läuft, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur der Bekleidung öffentlicher Ehrenämter erkannt werden kann,

 

  • über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,

 

  • nie hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter/in des Staatssicherheits- dienstes der DDR waren,

 

  • sich nicht in der Insolvenz befinden und auch keine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben haben,

 

  • den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtägigen Hauptverhandlung in Strafsachen gesundheitlich gewachsen fühlen,

 

  • zur Übernahme des Amtes auch bereit sind und keine Ablehnungsgründe vorbringen können.

 

Personen, die in den Geschäftsjahren 2005-2008 und 2009-2013 bereits Schöffe/in waren, sollen eine Amtsperiode pausieren. Hingegen kann eine Person, die in den Geschäftsjahren 2001-2004 und 2005-2008 bereits Schöffe/in waren, können für die Amtszeit 2013-2018 nicht vorgeschlagen werden.

 

Personen, die als Schöffen/in vorgeschlagen werden, müssen bei ihrem Amtsantritt mindestens 25 Jahre alt und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein. Der entscheidende Stichtag, nach dem das Alter zu berechnen ist, ist der 01. Januar 2014. (Beginn der Amtsperiode)

 

 

a)     Gem. Verfügung des Präsidenten des Landgerichts Paderborn vom

18.12.2012 /Direktorin des Amtsgerichts Brakel vom 27.12.2012 sind aus der Stadt Brakel 2 Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und 1 Schöffe für das Schöffengericht Höxter zu benennen. Es sollte daher mindestens die doppelte Anzahl geeigneter Personen, und zwar:

 

4 Personen für die Strafkammern beim Landgericht Paderborn

und

2 Personen für das Schöffengericht Höxter

 

für die Aufnahme in die Vorschlagsliste gewählt werden.

 

Als Schöffinnen/Schöffen aus der Stadt Brakel für die Geschäftsjahre 2008 – 2013 wurden aus der Vorschlagsliste:

 

Gerichte                     Schöffe/in                  Jugendschöffe/in

AG Höxter                 Clemens Langsch

Schöffengericht                                          

Jugendschöffengericht                                  N.N.

 

LG Paderborn            Burkhardt Rohde

-Strafkammern            Hans-Jürgen Multhaupt

-Jugendkammer                                           Elisabeth Beineke

 

vom Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Brakel gewählt.

 

b)     Aus dem Amtsgerichtsbezirk Brakel sind 1 Jugendschöffe (weiblich) für

die Jugendkammern des Landgerichts Paderborn und 3 Jugendschöffen (1 weiblicher, 2 männliche) für das Jugendschöffengericht Höxter zu benennen und dem Landrat des Kreises Höxter mitzuteilen.

 

Die zu benennenden Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Eine Wahl der vorgeschlagenen Personen für die Jugendkammer und das Jugendschöffengericht durch den Rat der Stadt Brakel ist nicht erforderlich, da die benannten Personen vom Jugendhilfeausschuss des Kreises gewählt werden. Die Nennung einer doppelten Anzahl von Personen ist entbehrlich, weil aus anderen Städten, die im Amtsgerichtsbezirk Brakel liegen, ebenfalls Nennungen erfolgen.

 

Für die Amtsperiode 2008 – 2013 wurde vom Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Brakel keine Jugendschöffin/kein Jugendschöffe aus der Stadt Brakel für das Jugendschöffengericht in Höxter gewählt. Vorgeschlagen und dem Landrat des Kreises Höxter benannt wurden Frau Annelore Müller, Brakel, Herr Arno Fischer, Brakel  und Herr Ralph Heinemeier, Hembsen.

 

Die Fraktionen sollten geeignete Personen entsprechend dem Runderlass für die Listen vorschlagen.


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen,

 

a)     die in der Sitzung von den Fraktionen genannten Personen in die

Vorschlagslisten aufzunehmen, für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und das Schöffengericht Höxter zu wählen und dem Amtsgericht Brakel mitzuteilen,

 

b)     die in der Sitzung von den Fraktionen genannten Personen dem Landrat

des Kreises Höxter für die Jugendkammern des Landgerichts Paderborn und das Jugendschöffengericht Höxter zu benennen.