Sachverhalt:
1. Einwendungen von Einwohnern und
Abgabepflichtigen
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zur Zeit gültigen Fassung, vom 07.12.2012 bis 05.02.2013 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen (07.12.2012 bis 04.01.2013) keine Einwendungen erhoben worden.
2. Haushaltssatzung mit Anlagen für das
Haushaltsjahr 2013
Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2013 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 04.12.2012 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den
Ergebnisplan
Erträge von 23.376.340,00 €
Aufwendungen von 24.634.208,75 €.
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes ist eine
Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe
von 1.257.868,75 €
erforderlich.
Finanzplan
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 23.217.497,00 €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 24.099.752,75 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 3.129.990,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 5.100.500,00 €
Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
Betriebs- und Haupt- und Finanzausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 24.01. bzw. 04.02.2013 mit dem Vorschlag der Verwaltung für den Haushalt 2013 bzw. den Wirtschaftsplänen 2013 für Kubra und Vubra befasst. Unter Einbeziehung der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 anzunehmen.
Sollten die im Rahmen der derzeit laufenden überörtlichen Prüfung der Stadt Brakel durch die Gemeindeprüfanstalt Herne auch vorgenommenen Personaluntersuchungen nicht zu einem Abbild der Gesamtpersonalsituation der Stadt führen, sollten weitere Untersuchungen aus Mitteln des Budgets 111000 angestrebt werden, um ein „flächendeckendes“ Ergebnis zu erhalten.
Für die Errichtung der Gesamtschule sind im Haushalt 2013 für den laufenden Betrieb 41.601,00 €, für Beschaffungen 40.000,00 € und für Umbaumaßnahmen 45.000,00 € bereitgestellt. Sollten diese Mittel im Rahmen des Haushaltsvollzugs nicht ausreichen, sind im Rahmen des Schulbudgets oder des Gebäudemanagements weitere Mittel für die Gesamtschule freizustellen.
Die im Haushalt 2013 eingeplanten Mittel zur Errichtung eines Stadtteilzentrums sind zunächst mit einem Sperrvermerk zu versehen. Um hohe Folgekosten zu vermeiden, wollen beide Ausschüsse zunächst die weitere Entwicklung abwarten, um dann mit einem entsprechenden Nutzungskonzept erneut über die Angelegenheit zu beraten.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen, die eine Änderung der Haushaltssatzung 2013 erforderlich machen, ergeben sich dadurch nicht.
Beschlussvorschlag:
Zu beschließen, der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2013 zuzustimmen.
Haushaltssatzung
der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit
gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 05.02.2013
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben
der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im
Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag
der Erträge auf 23.376.340,00 EUR
Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 24.634.208,75 EUR
im
Finanzplan mit
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 23.217.497,00 EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 24.099.752,75 EUR
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitions-
tätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 3.129.990,00 EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitions-
tätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 5.100.600,00 EUR
festesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf
460.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.257.868,75 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen
werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern
werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 240
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 413
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 411
v.H.
§ 7
Ein
Haushaltssicherungskonzept entfällt.
§ 8
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:
1.
wenn sie nicht einen Betrag von 2.000,00 € überschreiten.
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW
sind unerheblich:
1.
bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,
2.
bei der Umschuldung von Krediten,
3.
bei inneren Verrechnungen,
4.
wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt
sind,
5.
wenn sie nicht einen Betrag von 10.000,00 € überschreiten,
6.
über 10.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.
Alle erheblichen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.