Betreff
Erlass der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 und der Wirtschaftspläne des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2013
Vorlage
501/2009-2014
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zur Zeit gültigen Fassung, vom 07.12.2012 bis 05.02.2013 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen (07.12.2012 bis 04.01.2013) keine Einwendungen erhoben worden.

 

2.    Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2013

Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2013 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 04.12.2012 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den

Ergebnisplan

Erträge von                                                    23.376.340,00 €

Aufwendungen von                                          24.634.208,75 €.

 

Zum Ausgleich des Ergebnisplanes ist eine

Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe

von                                                                 1.257.868,75 €

erforderlich.

 

Finanzplan

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 23.217.497,00 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit        24.099.752,75 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                         3.129.990,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                        5.100.500,00 €

 

Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.

 

Betriebs- und Haupt- und Finanzausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 24.01. bzw. 04.02.2013 mit dem Vorschlag der Verwaltung für den Haushalt 2013 bzw. den Wirtschaftsplänen 2013 für Kubra und Vubra befasst. Unter Einbeziehung der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 anzunehmen.

 

Sollten die im Rahmen der derzeit laufenden überörtlichen Prüfung der Stadt Brakel durch die Gemeindeprüfanstalt Herne auch vorgenommenen Personaluntersuchungen nicht zu einem Abbild der Gesamtpersonalsituation der Stadt führen, sollten weitere Untersuchungen aus Mitteln des Budgets 111000 angestrebt werden, um ein „flächendeckendes“ Ergebnis zu erhalten.

 

Für die Errichtung der Gesamtschule sind im Haushalt 2013 für den laufenden Betrieb 41.601,00 €, für Beschaffungen 40.000,00 € und für Umbaumaßnahmen 45.000,00 € bereitgestellt. Sollten diese Mittel im Rahmen des Haushaltsvollzugs nicht ausreichen, sind im Rahmen des Schulbudgets oder des Gebäudemanagements weitere Mittel für die Gesamtschule freizustellen.

 

Die im Haushalt 2013 eingeplanten Mittel zur Errichtung eines Stadtteilzentrums sind zunächst mit einem Sperrvermerk zu versehen. Um hohe Folgekosten zu vermeiden, wollen beide Ausschüsse zunächst die weitere Entwicklung abwarten, um dann mit einem entsprechenden Nutzungskonzept erneut über die Angelegenheit zu beraten.

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen, die eine Änderung der Haushaltssatzung 2013 erforderlich machen, ergeben sich dadurch nicht.


Beschlussvorschlag:

 

Zu beschließen, der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2013 zuzustimmen.

 

Haushaltssatzung

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 05.02.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit                                                                         

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                23.376.340,00 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                     24.634.208,75 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                         23.217.497,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                         24.099.752,75 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                               3.129.990,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                               5.100.600,00 EUR

festesetzt.

 

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                 460.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                              1.257.868,75 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                                        2.000.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                                                     240 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                                    413 v.H.

2.    Gewerbesteuer auf                                                                      411 v.H.

 

§ 7

Ein Haushaltssicherungskonzept entfällt.

 

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

1.     wenn sie nicht einen Betrag von 2.000,00 € überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen  im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

1.     bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.     bei der Umschuldung von Krediten,

3.     bei inneren Verrechnungen,

4.     wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.     wenn sie nicht einen Betrag von 10.000,00 € überschreiten,

6.     über 10.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.