Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW über die Entsendung von Vertretern der Stadt Brakel in die Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft Windenergie Kreis Höxter mbH
Vorlage
489/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.09.2012 der Beteiligung des Versorgungsunternehmens VUBRA an einer Stadtwerke GmbH zugestimmt. Die Gründung der Gesellschaft unter Beteiligung der Gesellschafter

  • Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH
  • Stadtwerke Bad Driburg GmbH
  • Stadt Beverungen-Eigenbetrieb Stadtwerke Beverungen
  • Stadt Borgentreich-Eigenbetrieb Stadtwerke Borgentreich
  • Stadtwerke Steinheim GmbH
  • Stadtwerke Warburg GmbH und der
  • Stadt Brakel-Eigenbetrieb Versorgungsunternehmen VUBRA

soll im Januar 2013 erfolgen. Der dann zu schließende Gesellschaftsvertrag der Projektentwicklungsgesellschaft Windenergie Kreis Höxter mbH ist von der Kommunalaufsicht genehmigt worden.

 

Der Gesellschaftsvertrag sieht als Organe der Gesellschaft

  1. die Geschäftsführung und
  2. die Gesellschafterversammlung vor.

 

Um die für die Gründung der Stadtwerke GmbH erforderlichen notariellen und handelsrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen, müssen die Organe mit Namen gefüllt werden. Das Projektteam hat aus den eigenen Reihen zunächst für die Geschäftsführung die Herren Rüdiger Hölscher von den Stadtwerken Beverungen und Thorsten Jansing von der Gas- und Wasserversorgung Höxter benannt.

 

Für die Gesellschaftsversammlung sieht der Gesellschaftsvertrag die Entsendung von drei Vertretern je Gesellschafter vor, wobei der § 113 Abs. 2 GO NRW Anwendung findet und ein vom Rat bestellter Vertreter die Stadt in dem vorgenannten Gremium vertritt. Da der Bürgermeister bei mehreren Vertretern automatisch dazugehörig ist, sollte der Vorsitzende des zuständigen Betriebsausschusses, Ratsherr Peter Aßmann, der Gesellschafterversammlung angehören. Da der Gesellschaftervertrag weiter vorsieht, auch die Geschäftsführer bzw. Betriebsleiter der o.a. Gesellschafter zu entsenden, ist per Dringlichkeitsentscheidung vom 17.12.2013 entschieden worden, in die Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft Windenergie Kreis Höxter mbH die nachstehenden Personen zu entsenden:

 

  1. Bürgermeister Hermann Temme,
  2. Ratsherr Peter Aßmann und
  3. Kfm. Betriebsleiter Dieter Güthoff.

 

Um das Gründungsverfahren bis zur Sitzung des Rates der Stadt nicht zu blockieren, ist die Benennung der Vertreter der Stadt Brakel in die Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft Windenergie Kreis Höxter mbH per Dringlichkeit entschieden worden. Diese Entscheidung ist gem. § 60 Abs. 1 GO NRW vom Rat noch zu genehmigen.

 


Anlagen:

 

Dringlichkeitsentscheidung vom 17.12.2012.


Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW wird die Dringlichkeitsentscheidung vom 17.12.2012, in die Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft Windenergie Kreis Höxter mbH:

 

1       Bürgermeister Hermann Temme,

2       Ratsherrn Peter Aßmann und

3       Kfm. Betriebsleiter Dieter Güthoff

 

zu entsenden, vollinhaltlich genehmigt.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Es ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.