Betreff
I. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 04.04.2011
Vorlage
485/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In § 2 Abs. 3 der zur Zeit gültigen Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 04.04.2011 ist geregelt, dass für die Benutzung der Leichenkammer eine Gebühr von 62,00 € erhoben wird, wenn die Beerdigung auf einem Friedhof außerhalb der Großgemeinde Brakel stattfindet.

Findet die Bestattung auf einem der städt. Friedhöfe statt, ist die Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle (einschl. der Leichenkammer) gem. § 2 Abs. 2 in den Bestattungsgebühren gem. § 2 Abs. 1 enthalten.

 

Wird eine Leiche aber in einer städt. Friedhofskapelle aufgebart und findet anschließend die Beerdigung auf dem kirchlichen Friedhof im Stadtbezirk Rheder statt, entsteht nach der zur Zeit gültigen Satzungsregelung keine Gebührenpflicht, da der Friedhof Rheder innerhalb der Großgemeinde Brakel liegt.

 

Es wird vorgeschlagen, die Gebührensatzung entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf der Änderungssatzung anzupassen.

Die Anpassung ist kursiv und in Fettdruck dargestellt.


Anlagen:

 

Entwurf der I. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 04. April 2011.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die im Entwurf vorliegende I. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 04. April 2011.

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Gebührenmehreinnahmen 553000/431100