Betreff
IV. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 16.02.2004
Vorlage
484/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

In § 5 Abs. 3 der zur Zeit gültigen Friedhofssatzung ist geregelt:

Bei winterlichen Verhältnissen (Eis, Schnee), werden auf den Friedhöfen der Stadt Brakel lediglich die in den als Anlagen beigefügten Plänen gekennzeichneten Haupteingänge und Hauptwege (dicke schwarze Linie), als auch die Zugänge zu der Friedhofskapelle von Schnee und Eis befreit. Auf den Nebenwegen und den Grabpfaden aller Friedhöfe wird kein Winterdienst durchgeführt, außer es findet eine Bestattung statt.

 

Nach dem genauen Wortlaut dieser Regelung muss somit immer auch auf den Hauptwegen der Winterdienst durchgeführt werden.

 

Dies widerspricht der praktischen Umsetzung des Winterdienstes auf Gehweg- und Straßenflächen gem. der Satzung der Stadt Brakel über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren, wonach es zwei Reinigungsklassen, W 1 (vorrangig – Am Bahndamm, Am Galgenberg, Brunnenallee, Schulwege,…. ) + W 2 (nachrangig – Birkenweg, Bohnenkamp, Burgstr., Feriendorf Gehrden, Rüterweg, Dreifeldweg,..) gibt.

 

Es kann keinem Bürger vermittelt werden, dass Friedhofshauptwege wichtiger (vorrangiger) sind als Straßen und Gehwege in Wohn- und Innenstadtgebieten.

 

Es wird vorgeschlagen, die Friedhofssatzung entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf der Änderungssatzung anzupassen.

Die Anpassung ist kursiv und in Fettdruck dargestellt.


Anlagen:

 

Entwurf der IV. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 16. Februar 2004.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die im Entwurf vorliegende IV. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 16. Februar 2004.

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Einsparungen 553000/524100