Betreff
Verlegung der städt. Kindertageseinrichtung Gehrden in das ehemalige Grundschulgebäude in Gehrden
Vorlage
471/2009-2014
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Die Grundschule Gehrden ist zum 01.08.2011 aufgelöst worden. Verwaltungsseitig ist die Nachnutzung geprüft worden. Es bietet sich an in dem Schulgebäude die Kindertageseinrichtung Gehrden unterzubringen. Die Kindertageseinrichtung, der derzeit am Ring 7 eingerichtet ist, befindet sich in einem denkmalgeschützten Gebäude. Im Obergeschoss des Gebäudes befinden sich Wohnungen, die einer grundlegenden Renovierung bedürften. Dem (bisherigen) Kindergarten Gebäude, Am Ring 7, sind im Blick auf die Zukunft und Hinblick auf die Schaffung von Standards für die U3-Betreuung räumliche Grenzen gesetzt.

 

Wenn die Kindertageseinrichtung von dem jetzigen Standort in das Schulgelände verlegt würde, könnte das jetzige Gebäude verkauft werden; ein Investor ist nicht in Sicht.

 

Für die Verlegung des Kindergartens hat sich der Bezirksausschuss Gehrden ausgesprochen.

 

Verwaltungsseitig wurden hinsichtlich der Ausstattung mit der zuständigen Heimaufsicht (Kreis- und Landesjugendamt) Abstimmungen getroffen, die zum Gegenstand einer Kostenermittlung durch das Architekturbüro RSK (Rehermann, & Krawinkel) in Gehrden gemacht wurden. Im Ergebnis ist von Kosten i.H.v. 300.000 € auszugehen.

 

Für die Herrichtung sind sowohl die sicherheitsrelevanten Ein-/Umbauten zu berücksichtigen als auch eine Anpassung der weiteren Räume, die u.a. (kleinkindgerecht) die Belange der Kindergartenarbeit –und auch U3-Betreuung- berücksichtigen.

 

Daneben ist abgeklärt worden, dass sowohl für das Schulgebäude als auch für das Kindergartengebäude Am Ring keine Rückzahlungsverpflichtungen an die Zuschussgeber bestehen; für die Kindertageseinrichtung sind die Bindungsfristen abgelaufen, für die Schule würde bei der aufgezeigten Nachnutzung als Kindergarten etc. seitens der Bezirksregierung keine Rückforderungen an Zuschüssen erfolgen.

 

Die Planung wird in der Sitzung kurz vorgestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Nachnutzung der ehemaligen Kath. Grundschule Gehrden als neuen Standort für die Kindertageseinrichtung Gehrden wird in die Haushaltsplanberatungen 2013 einbezogen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Ja; Einplanung von entsprechenden Haushaltsmitteln im Haushalt 2013