Betreff
Kostenbeteiligung der Vereine im Stadtgebiet Brakel bei Nutzung städt. Sport- und Turnhallen
Vorlage
466/2009-2014
Aktenzeichen
32/40
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Vereine im Stadtgebiet der Stadt Brakel beteiligen sich seit dem Jahr 2003 an den Kosten bei der Nutzung städt. Sport- und Turnhallen und haben ein jährliches Nutzungsentgelt zu entrichten. Für die Berechnung des jährlichen Nutzungsentgeltes wurde ein pauschaler Anteilsbetrag je Trainingsstunde (Montag-Freitag) wie folgt festgelegt:

 

Sporthalle „Am Bahndamm“                     5,00 €/pro Std.

Turnhalle Gymnasium                                 2,50 €/pro Std.

Turnhalle Grundschulen Brakel                 2,50 €/pro Std.

Turnhalle Grundschule Hembsen  2,50 €/pro Std.

 

Bei den Kosten handelt es sich um pauschale Anteilsbeträge, die sich nicht nach den vor Ort in den Hallen befindlichen oder nicht befindlichen Gegebenheiten (Duschen, Heizung u.s.w.) richten. Den Kostenbeitrag an den effektiv jeweiligen Verbräuchen im Energiebereich festzumachen, ist aus technischen Gründen nicht machbar und würde zudem in keiner Relation zum hohen Verwaltungsaufwand stehen. Von einer Kosten- und Leistungsrechnung wurde Abstand genommen, weil als Ergebnis der Betrag um ein vielfaches höher liegen würde. Mit dem Kostenbeitrag ist ausschließlich die grundsätzliche Inanspruchnahme städt. Einrichtungen zu verstehen, die bei weitem keine Kostendeckung darstellt.

 

An Hand der Belegungszeiten und der pauschalen Anteilsbeträge der einzelnen städt. Sport- und Turnhallen errechnet sich ein jährliches Nutzungsentgelt (100%) der Vereine. Von dem errechneten Gesamtbetrag haben die Vereine einen prozentualen Kostenanteil von 30% in den Jahren 2003-2006 (Ratsbeschluss vom 12.12.2002) und von 40% ab dem Jahr 2007 (Ratsbeschluss vom 07.09.2006) zu entrichten. Die Vereine erhalten jährlich anhand der Nutzungstage eine Abrechnung. Die Entgelte werden in den jährlichen Haushalt eingestellt.

 

Eine detaillierte Aufstellung der Kostenbeteiligung von 2003 bis 2012 ist als Anlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

Aufstellung der Kostenbeteiligung durch Vereine 2003 bis 2012


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen