Betreff
Gesamtschule Brakel, Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 31.05.2012
Vorlage
440/2009-2014
Aktenzeichen
32/40
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 31.05.2012 hat der Rat der Stadt Brakel –nach Vorberatung im Schul- und Sozialausschuss- einstimmige Beschlüsse zur Errichtung der Gesamtschule Brakel und der sukzessiven (auslaufenden) Auflösung der im Schulzentrum Brakel bestehenden Schulen beschlossen. Einzelheiten s. Vorlage 398/2009-2014 mit Anlagen sowie Ratsprotokoll zur Sitzung am 31.05.2012.

 

In einem Beratungsgespräch zum Antragsverfahren auf Errichtung einer Gesamtschule in Brakel wurde seitens des zuständigen Schuldezernates der Bezirksregierung Detmold angeraten, die Beschlüsse

a)    zur Zügigkeit und

b)    der Behandlung der Bedenken der benachbarten Schulträger

neu zu fassen bzw. zu ergänzen.

Was die Zügigkeit (Größe) der Gesamtschule angeht, soll diese insoweit „konkreter“ gefasst werden, dass die Errichtung entweder einer

·                vierzügigen Gesamtschule oder

·                fünfzügigen –hilfsweise vierzügigen- Gesamtschule

beschlossen wird.

Angesichts der Ausgangslage, dass zum 01.08.2013 voraussichtlich 187 Schüler zu einem Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende Schule in Brakel anstehen und in den vergangenen Jahren durchschnittlich rd. 75 % an die städt. Schulen des Schulzentrum gewechselt sind, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Beschluss auf die Errichtung einer fünfzügigen –hilfsweise vierzügigen- integrierten Gesamtschule abzuändern.

Hinsichtlich der Behandlung der Bedenken der anderen Schulträger soll nach Auffassung der Bezirksregierung „ins Protokoll“, dass die Bedenken grundlegend im Einzelnen erörtert worden sind und dabei –was auswärtige Schüler betrifft- eingegangen wird auf die Wegezeiten sowie das bisherige Schulwahlverhalten. Für Warburg kann –neben den Wegezeiten- auf die geplante eigene Sekundarschule (als „kleine Schwester“ einer Gesamtschule) hingewiesen werden. Bezüglich der Stadt Nieheim, die Sorgen um den Bestand der eigenen Schule umtreibt, können das Schulwahlverhalten in den letzten Jahren sowie die Schülerströme (Richtung Bad Driburg bzw. Steinheim) deutlich gemacht werden. Ähnlich sieht es für die Stadt Beverungen aus; auch aus deren Stadtgebiet sind in den letzten Jahren keine Schüler an die städtischen Schulen im Schulzentrum Brakel gewechselt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt:

1.     Die Bedenken in Stellungnahmen der benachbarten Schulträger werden auch nach erneuter Beratung und Kenntnisnahme zurück gewiesen. Dabei wurden –wie im Sachverhalt und in der Sitzung ausführlich dargelegt- das Schulwahlverhalten, die Schülerströme der vergangenen Jahre, die Schulwegzeiten sowie die eigenen schulorganisatorischen Maßnahmen der benachbarten Schulträger berücksichtigt.

 

2.     Der Ratsbeschluss vom 31. Mai 2012 zur Errichtung der Gesamtschule Brakel zu Ziff. 2 a) wird dahingehend geändert, dass in Satz 1 die Worte: „die Errichtung mindestens einer vierzügigen integrierten Gesamtschule“ ersetzt werden durch „die Errichtung einer fünfzügigen –hilfsweise vierzügigen- integrierten Gesamtschule“.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Durch die Änderung, sprich Ergänzung/Konkretisierung der bisherigen Beschlusslage ergeben sich keinerlei zusätzliche finanzielle Auswirkungen.