Sachverhalt:
In seiner
Sitzung am 31.05.2012 hat der Rat der Stadt Brakel –nach Vorberatung im Schul-
und Sozialausschuss- einstimmige Beschlüsse zur Errichtung der Gesamtschule Brakel und der sukzessiven (auslaufenden) Auflösung
der im Schulzentrum Brakel bestehenden Schulen beschlossen. Einzelheiten s.
Vorlage 398/2009-2014
mit Anlagen sowie Ratsprotokoll zur Sitzung am 31.05.2012.
In einem
Beratungsgespräch zum Antragsverfahren auf Errichtung einer Gesamtschule in
Brakel wurde seitens des zuständigen Schuldezernates der Bezirksregierung
Detmold angeraten, die Beschlüsse
a)
zur Zügigkeit und
b)
der Behandlung der Bedenken der benachbarten Schulträger
neu zu fassen bzw. zu
ergänzen.
Was die Zügigkeit
(Größe) der Gesamtschule angeht, soll diese insoweit „konkreter“ gefasst
werden, dass die Errichtung entweder einer
·
vierzügigen Gesamtschule oder
·
fünfzügigen –hilfsweise vierzügigen- Gesamtschule
beschlossen wird.
Angesichts der Ausgangslage,
dass zum 01.08.2013 voraussichtlich 187 Schüler zu einem Wechsel von der
Grundschule an eine weiterführende Schule in Brakel anstehen und in den
vergangenen Jahren durchschnittlich rd. 75 % an die städt. Schulen des
Schulzentrum gewechselt sind, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den
Beschluss auf die Errichtung einer
fünfzügigen –hilfsweise vierzügigen- integrierten Gesamtschule abzuändern.
Hinsichtlich der Behandlung der Bedenken der anderen
Schulträger soll nach Auffassung der Bezirksregierung „ins Protokoll“, dass die
Bedenken grundlegend im Einzelnen erörtert worden sind und dabei –was
auswärtige Schüler betrifft- eingegangen wird auf die Wegezeiten sowie das
bisherige Schulwahlverhalten. Für Warburg kann –neben den Wegezeiten- auf die
geplante eigene Sekundarschule (als „kleine Schwester“ einer Gesamtschule)
hingewiesen werden. Bezüglich der Stadt Nieheim, die Sorgen um den Bestand der
eigenen Schule umtreibt, können das Schulwahlverhalten in den letzten Jahren
sowie die Schülerströme (Richtung Bad Driburg bzw. Steinheim) deutlich gemacht
werden. Ähnlich sieht es für die Stadt Beverungen aus; auch aus deren
Stadtgebiet sind in den letzten Jahren keine Schüler an die städtischen Schulen
im Schulzentrum Brakel gewechselt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt:
1.
Die Bedenken in Stellungnahmen der benachbarten
Schulträger werden auch nach erneuter Beratung und Kenntnisnahme zurück
gewiesen. Dabei wurden –wie im Sachverhalt und in der Sitzung ausführlich
dargelegt- das Schulwahlverhalten, die Schülerströme der vergangenen Jahre, die
Schulwegzeiten sowie die eigenen schulorganisatorischen Maßnahmen der benachbarten
Schulträger berücksichtigt.
2. Der
Ratsbeschluss vom 31. Mai 2012 zur Errichtung der Gesamtschule Brakel zu Ziff.
2 a) wird dahingehend geändert, dass in Satz 1 die Worte: „die Errichtung mindestens einer vierzügigen
integrierten Gesamtschule“ ersetzt werden durch
„die Errichtung einer fünfzügigen –hilfsweise vierzügigen-
integrierten Gesamtschule“.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Durch
die Änderung, sprich Ergänzung/Konkretisierung der bisherigen Beschlusslage
ergeben sich keinerlei zusätzliche finanzielle Auswirkungen.