Betreff
Stadterneuerungsprogramm 2013 - Ergänzung -
Vorlage
434/2009-2014/1
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Auf der Tagesordnung der Bauausschusssitzung am 05.09.2012 war der TOP 2.2 Stadterneuerungsprogramm 2013 mit 3 Einzelmaßnahmen ausgewiesen. Neben den dort aufgeführten 3 Einzelmaßnahmen war nachträglich noch eine zusätzliche 4. Einzelmaßnahme als Tischvorlage vorgesehen. Dabei handelt es sich aus dem Programmteil „Soziale Stadt“ um die Verlängerung der seit Jahren laufenden Maßnahme „Sozialpädagogische Betreuung von Jugendlichen“.

 

Begründung:

Die Arbeit der bei der Caritas beschäftigten Streetworkerin ist bisher nach Aussagen aller Beteiligter erfolgreich verlaufen. Die auf 2 Jahre befristete Fördermaßnahme läuft bis zum 30.09.2013.

 

Für den Zeitraum vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2015 wird ein erneuter Förderantrag gestellt, um die bisherige Arbeit auch weiterhin ermöglichen zu können. Die Dringlichkeit der seit mehreren Jahren eingesetzten Streetworker ist durch den zuständigen Fachbereich nochmals klargestellt worden.

 

Für den Zeitraum von 2 Jahren fallen rd. 80.000 € Kosten an. Auch für diese Einzelmaßnahme wird ein Fördersatz von 60 % erwartet.

 

Diese zusätzliche Einzelmaßnahme wurde im Bauausschuss nicht beraten sondern an den Rat zur Beschlussfassung verwiesen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, für die Sozialpädagogische Betreuung von Jugendlichen für den Zeitraum vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2015 einen Förderantrag nach den Stadterneuerungsrichtlinien zu stellen.

 

Für den Zeitraum von 2 Jahren fallen rd. 80.000 € Kosten an. Für die Maßnahme wird ein Fördersatz von 60 % erwartet.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Für den Haushaltsplan der Jahre 2013 – 2015 sind anteilig folgende Beträge bereitzuhalten

 

                                                A                   E                Eigenanteil

01.10.2013 – 31.12.2013      = 10.000 €           6.000 €              4.000 €

01.01.2014 – 31.12.2014      = 40.000 €         24.000 €            16.000 €

01.01.2015 – 30.09.2015      = 30.000 €.        18.000 €            12.000 €

 

Es wird ein Fördersatz von 60 % erwartet.