Betreff
Beteiligung der Stadt Brakel an der geplanten Bürgerenergiegenossenschaft "Energie für den Kreis Höxter e.G." durch das Versorgungsunternehmen VUBRA
Vorlage
437/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf gemeinsame Initiative der drei heimischen Kreditinstitute Vereinigte Volksbank e.G., Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold und der Sparkasse Höxter sowie der Kommunen und Stadtwerke im Kreis Höxter soll die Bürgerenergiegenossenschaft „Energie für dem Kreis Höxter e.G.“ am 02.10.2012 gegründet werden.

 

Die Energie für den Kreis Höxter e.G. hat das Ziel, sich aktiv für eine nachhaltige und dezentrale Energieversorgung einzusetzen. Durch die Gewinnung erneuerbarer Energien und die demokratischen Strukturen einer Genossenschaft soll eine umweltfreundliche, sozial gerechte und zugleich auch wirtschaftliche Energieversorgung mit hoher regionaler Wertschöpfung gefördert werden. Hierzu bietet die Energie für den Kreis Höxter e.G. den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Institutionen im Kreis Höxter Möglichkeiten zur Mitwirkung und Teilhabe.

 

Als Gegenstand des Unternehmens sind nach § 2 des Satzungsentwurfs vorgesehen:

 

a)    die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien,

b)    der Absatz / Vermarktung der gewonnenen Energie in Form von Strom und / oder Wärme

c)     die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten, sowie von Öffentlichkeitsarbeit

d)    gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte

e)    Strom- und Energieverkauf an Mitglieder

f)      Handel mit allen Arten von erneuerbaren Energien

 

Startvorhaben der Energie für den Kreis Höxter e. G. ist ein Photovoltaikprojekt in Beverungen. Es handelt sich hierbei um eine Freiflächenanlage mit der Leistung von 750 Kilowatt Peak (maximale Leistung unter Standard-Testbedingungen).

 

Durch die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung ist die Wirtschaftlichkeit des geplanten Photovoltaikprojektes gegeben. Im nächsten Schritt soll die Windenergienutzung im Kreis Höxter begleitet werden.

 

 

Chancen und Risiken zu den Windenergie und Photovoltaikprojekten sind im gesonderten Konzeptpapier der Genossenschaft dargestellt (Anlage 1).

 

Aktivitäten nach § 2 Punkt e) und f) der Satzung (Anlage 2) sind zunächst nicht geplant und bedürfen ausdrücklicher Beschlüsse des Rates auf Basis von gesonderten Chancen und Risikoanalysen. Die bestehenden Geschäftsbereiche der Stadtwerke im Kreis Höxter sollen davon unberührt bleiben.

 

Die Haftung der Genossenschaftsmitglieder ist durch die Rechtsform der Genossenschaft in Höhe des geplanten Geschäftsanteils von 1.000 € begrenzt. Eine Nachschusspflicht ist durch die Satzung ausgeschlossen. Somit sind aus kommunaler Sicht die finanziellen Risiken gering. Ferner besteht bei Genossenschaften eine Kontrolle durch die Mitglieder und den genossenschaftlichen Prüfungsverband.

 

Die Beteiligung bedarf nach § 115 Abs. 1 Buchst. g) Gemeindeordnung NRW der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Konzeptpapier der Genossenschaft

Anlage 2: Satzung Energie für den Kreis Höxter e.G.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadt Brakel beteiligt sich (über das Versorgungsunternehmen VUBRA) mit einem Geschäftsanteil von 1.000 € an der „Energie für den Kreis Höxter e.G.“.

 

2.     Der Ratsbeschluss bezieht sich auf die Bereiche Photovoltaik und Windenergie und ausschließlich auf die in § 2 Buchst. a) bis d)  der Genossenschaftssatzung aufgeführten Geschäftsfelder.

Falls die Nutzung anderer regenerativer Energien oder weitere Geschäftsfelder nach der Satzung der Genossenschaft oder aufgrund einer Satzungsänderung in den Fokus rücken, muss der Rat erneut über Chancen und Risiken der geplanten Vorhaben informiert werden und über eine Beteiligung beraten. In diesem Fall wird auch eine erneute Anzeigepflicht ausgelöst.

 

  1. Die Stadt Brakel wird durch Bürgermeister Temme vertreten. Der Vertreter der Stadt Brakel wird zugleich bevollmächtigt ein etwaiges Mandat in der Genossenschaft (Vorstand oder Aufsichtsrat) wahrzunehmen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Beteiligung des Versorgungsunternehmens VUBRA in Höhe von 1.000 € an der „Energie für den Kreis Höxter e.G.“ müsste außerplanmäßig als Finanzanlage bereitgestellt und aktiviert werden. Die Deckung erfolgt aus dem Budget 533000 des Versorgungsunternehmens VUBRA.