Sachverhalt:
Für den Bereich „Historischer Stadtkern“ besteht seit dem Jahr 2010 ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK). Hierin enthalten sind u. a. Maßnahmen- und Projektvorschläge, die die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien (FöRi) Stadterneuerung 2008 des Landes NRW bilden.
Für das laufende Haushaltsjahr 2012 sind bereits im Vorjahr folgende Maßnahmen beantragt worden:
- verkehrliche Untersuchung des Stadtkerns
- städtebaulicher Wettbewerb Innenstadt
- Umgestaltung Marktplatz
- Fassadenprogramm.
Die Mitteilung der Bezirksregierung über die Bereitstellung der Mittel liegt vor. Eine endgültige Bewilligung folgt in Kürze.
Für einzelne, bereits begonnene Maßnahmen wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt und auch befürwortet (Untersuchung und Wettbewerb).
Entsprechend dem Prioritätenkatalog des ISEK werden für das Programmjahr 2013 folgende Einzelmaßnahmen beantragt:
- Umgestaltung Fußgängerzone Hanekamp 300.000 €
- Oberflächengestaltung Ostheimer Str. 200.000 €
- Gestaltung Übergang Markt/Kirchplatz 200.000 €
- Gestaltung Südmauer (Planung) 30.000 €
- Profilierung u. Standortaufwertung 125.000 €
- Gemeinbedarfs- u. Folgeeinrichtung 100.000 €
- Beratung/Leerstandsmanagement 25.000 €
- Verfügungsfonds für Belebung Innenstadt 30.000 €
Gesamtausgaben: 1.010.000 €
========
Für die vorgenannten Maßnahmen wird nach den FöRi eine Förderung von 60 % erwartet.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, für die nachstehend genannten und im ISEK vorgesehenen Einzelmaßnahmen eine Förderung nach den Stadterneuerungsrichtlinien im Haushaltsjahr 2013 bereitzuhalten.
- Umgestaltung Fußgängerzone Hanekamp 300.000 €
- Oberflächengestaltung Ostheimer Str. 200.000 €
- Gestaltung Übergang Markt/Kirchplatz 200.000 €
- Gestaltung Südmauer (Planung) 30.000 €
- Profilierung u. Standortaufwertung 125.000 €
- Gemeinbedarfs- u. Folgeeinrichtung 100.000 €
- Beratung/Leerstandsmanagement 25.000 €
- Verfügungsfonds für Belebung Innenstadt 30.000 €
Gesamtausgaben: 1.010.000 €
========
Für die vorgenannten Maßnahmen wird eine Förderung in Höhe von 60 % erwartet.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 60 % für das Haushaltsjahr 2013 bereitgehalten.