Betreff
Einschränkung des Winterdienstes auf Kreisstraßen
Vorlage
086/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Kreises Höxter hat in seiner Sitzung am 02.11.2006 u. a. Einschränkungen beim Winterdienst für folgende Straßen des Kreises im Bereich der Flächengemeinde Stadt Brakel beschlossen nachdem der Rat der Stadt Brakel dieser Entscheidung vorab zugestimmt hat:

 

a)  K 39 = zwischen Riesel und Rheder                                          2,7 km

b)  K 39 = zwischen Rheder und Erkeln                                          4,5 km

c)  K 42 = zwischen L 820 und L 853 (Gehrden)                              2,0 km

d)  K 43 = zwischen Siddessen und Gehrden                                  1,5 km

e)  K 39 = zwischen Hembsen und K 18 (Modexen)                         3,0 km

f)   K 43 = zwischen Hampenhausen und Einmündung in die L 953     1,9 km

     Gesamtlänge der Einschränkungen Winterdienst:                     15,6 km

                                                                                             =====

 

Hierzu bleibt anzumerken, dass mit dem Winter 2008/20009 durch die Auflösung der Grundschule Bökendorf auf der Strecke e) K 39 = zwischen Hembsen und K 18 (Modexen) Schülertransport stattfinden wird. Auf diese (nach den o. g. Beschlüssen erfolgte) neue Regelung ist der Kreis Höxter hinzuweisen. Eine Rücknahme der Winterdienstbeschränkung für diese Strecke ist ab dem übernächsten Winter erforderlich.

 

Neben den verbindlichen Winterdiensteinschränkungen auf Kreisstraßen hat der Kreistag die Verwaltung gebeten, die Möglichkeiten für weitere Einschränkungen zum Winterdienst zu prüfen.

 

Die neuen Vorschläge wurden am 21. Mai 2007 in der Kreisverwaltung den beteiligten Städten vorgestellt. Danach besteht die Absicht, für folgende Kreisstraßen im Stadtgebiet Brakel ebenfalls Winterdiensteinschränkungen vorzunehmen:

 

g)  K 20 = zwischen Gehrden und Schmechten                                4,7 km

h)  K 41 = zwischen Frohnhausen und Auenhausen (alternativ)         1,3 km

i)   K 54 = zwischen Frohnhausen und Hampenhausen (alternativ)     1,4 km

 

Bei den beiden Alternativen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die K 54 (zw. Frohnhausen u. Hampenhausen) für den eingeschränkten Winterdienst vorzusehen.

 

Im Zusammenhang mit den erheblichen Kosten des Kreises für die Unterhaltung seiner Straßen (pro km = 7.600 €) sind derartige Standards berechtigterweise zu hinterfragen. Änderungen in der o. g. Form sind verständlich und werden bereits in anderen Regionen seit Jahren praktiziert.

Die Verkehrserschließung der verbundenen Ortsteile ist anderweitig über Bundes-, Landes- und andere Kreis- oder Gemeindestraßen sichergestellt.

 

Seitens der Verwaltung wird der Vorschlag gemacht, die vorgenannten erweiterten Winterdiensteinschränkungen auf der K 54 zwischen Frohnhausen und Hampenhausen zu akzeptieren.

 

Für die vorgesehene Winterdiensteinschränkung auf der K 20 zwischen Gehrden und Schmechten wird vorgeschlagen, keine Zustimmung zu erteilen, da auf diesem Streckenabschnitt Schülerspezialverkehr vom und zum Kindergarten und zur Grundschule Gehrden stattfindet.


Anlagen:

 

Straßenplan


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, neben den bereits für Winterdiensteinschränkungen vorgesehenen Kreisstraßen den Streckenabschnitt der K 54 zwischen Frohnhausen und Hampenhausen ebenfalls für weitere Winterdiensteinschränkungen vorzusehen; dazu wird von den beiden vom Kreis vorgeschlagenen Alternativen (h) u. i)) empfohlen, für die K 41 (zwischen Frohnhausen und Auenhausen) weiterhin Winterdienst durchzuführen:

 

Für die vorgesehene Winterdiensteinschränkung der K 20 zwischen Gehrden und Schmechten wird keine Zustimmung erteilt, da auf diesem Streckenabschnitt Schülerspezialverkehr vom und zum Kindergarten und zur Grundschule Gehrden stattfindet.

 

Darüber hinaus ist die Rücknahme der Winterdiensteinschränkungen ab dem Winter 2008/2009 für den im Sachverhalt unter e) vorgesehenen Streckenabschnitt der K 39 zwischen Hembsen und der K 18 (Modexen) unbedingt erforderlich, da ab dem Schuljahr 2008/2009 ein noch neu einzurichtender Schülertransport für einen Teil der Grundschulkinder der aufgelösten Grundschule Bökendorf nach Hembsen stattfinden wird.