Betreff
Änderung der Richtlinien zur Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand
Vorlage
400/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die am 11.05.2010 vom Rat beschlossenen „Richtlinien zur Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand in der Innenstadt Brakel“ beinhalten eine Förderung insbesondere mit dem Ziel, bestehende Leerstände zu beseitigen bzw. zukünftige Leerstände in der Innenstadt zu vermeiden und Anreize für eine Neueröffnung bzw. Neuansiedlung von Unternehmen des Einzelhandels und Gewerbes zu schaffen.

In der letzten Sitzung des Rates wurden die Richtlinien dahingehend erweitert bzw. modifiziert, dass im Einzelfall auch über die als Grundlage der Förderung dienende Liste des zentrenrelevanten Sortiments hinausgehende Branchen gefördert werden können, wenn diese zu einer Bereicherung und zur Attraktivität der Innenstadt beitragen können. Weiterhin wurde die bisher bestehende Fördervoraussetzung der Inanspruchnahme einer mindestens 3 Monate ungenutzten gewerblichen Fläche ersatzlos gestrichen.

Diese Änderungen unterstützen eine flexiblere und praxisorientierte Anwendung der Richtlinien bei der Beurteilung, Bearbeitung und Entscheidung über mögliche zukünftige Förderanträge im Sinne der Innenstadtentwicklung.

 

Im Rahmen der letzten Sitzung des Rates wurde vorgeschlagen, die Richtlinien zur Förderung dahingehend zu erweitern, dass zukünftig auch Geschäftsansiedlungen nach Leerstand in den Ortschaften gefördert werden können. Bisher ist das Fördergebiet auf den innerstädtischen Bereich des „Zentralen Versorgungsbereiches“ einschließlich des „Ergänzungsbereiches“ im Sinne des bestehenden und aktuellen Einzelhandelskonzeptes begrenzt. Eine Ausweitung des Fördergebietes auf die Ortschaften der Stadt Brakel ist grundsätzlich möglich. In Anlehnung an das städtische „Förderprogramm zur Wiedernutzung leerstehender Wohngebäude sowie Umnutzung leerstehender Nichtwohngebäude in den Ortschaften“ sollte sich bei einer möglichen Ausweitung der „Leerstandsförderungsrichtlinien“ auf die Ortschaften sich das Fördergebiet in den Stadtbezirken auf die Ortskerne beschränken.

 

Zu einer Ausweitung des Fördergebietes auf die Ortschaften wäre eine Änderung bzw. Erweiterung der „Leerstandsförderungsrichtlinien“ zu Punkt 2 „Fördergebiet“ erforderlich.

 

Mit einer möglichen Erweiterung des Fördergebietes ist zu berücksichtigen, dass sich hierdurch der Kreis der potentiell zu fördernden Interessenten erweitert. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass zur Zeit im Haushaltsplan 2012 insgesamt 5.000 € für die Leerstandsförderung zur Verfügung stehen. Auf Grund der aktuellen Leerstandssituation in der Innenstadt Brakel und eines möglicherweise kurzfristig entstehenden Förderbedarfs verschiedener Objekte kann ein über die v.g. Haushaltsmittel hinausgehender Finanzbedarf entstehen. Dieser Aspekt sollte bei der Beratung über eine Ausweitung des Fördergebietes mit berücksichtigt werden.


Anlagen:

 

1.  Richtlinien zur Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand in         der Innenstadt Brakel

2.  Liste des zentrenrelevanten Sortiments