Betreff
Beschlussfassung über die Einrichtung einer Gesamtschule Brakel und das sukzessive Auslaufen der/des Geschwister-Scholl-Schule Brakel (Ganztagshauptschule), Annette-von-Droste-Hülshoff-Realschule Brakel und Petrus-Legge-Gymnasiums Brakel
Vorlage
398/2009-2014
Aktenzeichen
32/40
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Situation nach Vorstellung des ersten kreisweiten Schulentwicklungsplan für die Jahre 2011/12 bis 2020/21 mit den für die Stadt Brakel aufgezeigten Handlungsoptionen für den Bereich der Schulen der Sekundarstufe I hat sich der Schul- und Sozialausschuss (15.11.2011) und nachfolgend der Rat (08.12.2011) befasst.

Dem einstimmigen Votum, mit dem die Verwaltung beauftragt worden ist, alle für die Errichtung einer Gesamtschule Brakel erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, wurde gefolgt. Auf die Darstellung des Sachverhaltes zum vorangehenden Tagesordnungspunkt wird in diesem Zusammenhag ausdrücklich hingewiesen.

 

Nachdem der anlassbezogene Schulentwicklungsplan „verabschiedet“ ist (siehe vorhergehender Tagesordnungspunkt), bedarf es für die Errichtung der Gesamtschule und des damit einhergehenden Antragsverfahren konkreter Beschlüsse. Diese betreffen neben der neuen Gesamtschule auch die sukzessive Auflösung der drei vorhandenen städtischen Schulen im Schulzentrum ab dem Schuljahr 2013/14.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel zu entscheiden:

1.    Die Stellungnahmen der benachbarten Schulträger werden zur Kenntnis genommen und etwaige Bedenken zurück gewiesen. Die speziell von der Städten Nieheim und Beverungen vorgetragenen Bedenken berücksichtigen nicht, dass

a.    die Gesamtschule Brakel mit vier Zügen von der Aufnahmekapazität erheblich unter den bisher mindestens 6-Zügen der drei vorhandenen Schulen im Schulzentrum Brakel liegt und

b.    die Schüler aus diesen Städten Nieheim (nur mit wenigen Schülern) Beverungen (gar keine Schüler) in den letzten Jahren die öffentlichen Schulen im Schulzentrum in Brakel besucht haben.

c.     Grundschüler aus Nachbarstädten, in denen dauerhaft kein Angebot für den Sekundarbereich (mehr) vorhanden ist (wie Marienmünster) auf Schulangebote der Sekundarstufen I und II in zumutbarer Entfernung angewiesen sind.

2.    Der Rat der Stadt Brakel beschließt

a.    gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule (Ganztagsschule, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) in der Stadt Brakel zum Beginn des Schuljahres 2013/14 (01.08.2013), beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, im Schulzentrum Brakel, Am Bahndamm 14 – 18, 33034 Brakel

b.    die notwendigen räumlichen Voraussetzungen für die Unterbringung der Gesamtschule sind im Schulzentrum Brakel vorhanden bzw. werden geschaffen; etwaig notwendige Mittel (für Investitionen und Ausstattungen) stellt die Stadt Brakel in den jeweiligen Haushaltsjahren -beginnend ab dem Haushaltsjahr 2013- bereit,

c.     die Schule erhält die vorläufige Bezeichnung: Gesamtschule Brakel,

d.    die Bezirksregierung wird aufgefordert, einen kommissarischen Schulleiter für die Gesamtschule Brakel zeitnah zu bestellen zur Entwicklung eines pädagogischen Konzeptes und zur Vorbereitung des Anmeldeverfahrens.

3.    Der Rat der Stadt Brakel beschließt ferner, vorbehaltlich der Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule Brakel durch die Bezirksregierung Detmold sowie dem Erreichen der erforderlichen Anmeldezahl von 100 Schülern zum Besuch Gesamtschule zum Schuljahr 2013/14, die sukzessive (auslaufende) Auflösung der/des

§         Geschwister-Scholl-Schule (Ganztagshauptschule) Brakel

§         Annette-von-Droste-Hülshoff-Realschule Brakel

§         Petrus-Legge-Gymnasiums Brakel

ab diesem Zeitpunkt (01.08.2013).

 

Die auslaufenden Schulen erhalten weiterhin, d.h. über die Dauer der Auslaufphase die notwendigen Sachausstattungen im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne zur Verfügung gestellt.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

In den Haushalten ab 2013 sind entsprechende Sachmittel für den Betrieb der Schulen einzustellen. Der Bedarf lässt sich zur Zeit nicht konkret darstellen.