Betreff
Vorstellung und Verabschiedung des anlassbezogenen Schulentwicklungsplans nach dem Gutachten Dr. Rösner
Vorlage
397/2009-2014
Aktenzeichen
32/40
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der erste kreisweite Schulentwicklungsplan für die Jahre 2011/12 bis 2020/21 wurde von dem Gutachter Dr. Rösner im vergangenen Jahr aufgestellt. Der die Stadt Brakel betreffende Teil wurde am 30. September/06. Oktober 2011 vorgestellt und nachfolgend im Schul- und Sozialausschuss (15.11.2011) und Rat (08.12.2011) verabschiedet.

 

In dem Schulentwicklungsplan ist ein Handlungsbedarf für den Bereich der öffentlichen (städtischen) weiterführenden Schulen dargelegt worden. Die Handlungsoptionen sind bereits im Beschlussverfahren über den SEP diskutiert worden. Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, den Weg zu einer integrierten Gesamtschule in Brakel zum Schuljahr 2013/14 in die Wege zu leiten.

 

Eine gut besuchte Elterninformationsveranstaltung fand am 10. Januar 2012 für die Eltern der Grundschulkinder statt. In der anschließend durchgeführten Elternbefragung wurden die Eltern von 673 Kindern angeschrieben. Zurückgegeben wurden 448 Fragebogen (Rücklaufquote 66,6 %).

 

Die Frage „Unter der Voraussetzung, dass im Schuljahr 2013/14 in Brakel in Klasse 5 als öffentliche weiterführende Schule nur die Schulform einer Gesamtschule angeboten wird, beabsichtige ich mein Kind dort anzumelden?“ beantworteten 365 Eltern mit „Ja“ (81,5 %).

 

Im Rahmen des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2012/13 für die weiterführenden Schulen wurde bekannt, dass die Schulen der Brede für das Gymnasium vier Klassen aufnehmen werden. Wegen der begründeten Besorgnis des Ausbaus des Gymnasiums Brede auf 4 Züge wurde das Erzbischöfliche Generalvikariat in Paderborn am 29.02.12 angeschrieben. In der Antwort zu den künftigen Planungen bezüglich des Gymnasiums Brede wird mit Schreiben vom 14.03.12 erklärt, dass es sich nur um eine vorübergehende Erhöhung der Aufnahmezahl zum Schuljahr 2012/13 handle, um einem drohendem Stellenüberhang zu begegnen.

 

Wegen der Errichtung einer Gesamtschule Brakel wurden die Nachbarstädte, Schulkonferenzen sowie der Jugendhilfeträger entsprechend der Regelungen des Schulgesetzes beteiligt. Während verschiedene Nachbarstädte keine Bedenken haben, wird vereinzelt die allgemeine Sorge geäußert, dass sich mit Einführung der neuen Schulform Gesamtschule Schüler/Eltern zu dieser hingezogen fühlen könnten und dadurch die eigenen Schulen der Sekundarstufe I beeinträchtigt werden könnten. Die Antworten –soweit erfolgt- sind in Kopie dieser Vorlage angefügt.

 

Mit der Erstellung des anlassbezogenen Schulentwicklungsplanes, der als Anlage zu einem Errichtungsantrag dem Land vorzulegen ist, wurde Herr Dr. Rösner beauftragt. Herr Dr. Rösner wird diesen  Schulentwicklungsplan in der Sitzung des Schul- und Sozialausschusses vorstellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sozialausschuss/Rat beschließt den von Dr. Rösner aus Anlass der Errichtung einer Gesamtschule Brakel aufgestellten Schulentwicklungsplan.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen