Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Beschluss für die Durchführung einer Einwohnerversammlung (Wiederherstellung der Oberflächen im südlichen Bereich der Vitusstr.)
Vorlage
396/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Bereich der Vitusstraße zwischen Nieheimer Straße und Einmündung in den Sepkerweg werden z. Zt. dringend erforderliche Wasserleitungs- und Kanalsanierungsarbeiten durchgeführt. Um für diesen Ausbaubereich geordnete Straßenverhältnisse zu schaffen ist es zweckmäßig, unmittelbar anschließend auch die Oberfläche des Straßenbereiches wieder in Ordnung zu bringen, damit für alle Verkehrsteilnehmer und zuallererst für die Anlieger keine unnötigen Verkehrsprobleme entstehen.

 

Für den erforderlichen Endausbau dieses Straßenbereiches sollen die Einwohner beteiligt werden. Die Einwohnerversammlung sollte möglichst vor dem noch folgenden Ausbaubeschluss in der Ratssitzung am 31. Mai 2012 erfolgen. Als Termin ist Mittwoch, 23. Mai 2012 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal Alte Waage festgelegt. Die zu bestellenden Ratsmitglieder für die Einwohnerversammlung sind vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 09.05.2012 bestimmt worden.

 

Insbesondere im Interesse der Anlieger ist die Einwohnerversammlung im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 GO NW vorgenommen worden, damit die Ausbauarbeiten an dem Straßenabschnitt zeitnah nach Abschluss der Wasserleitungs- und Kanalssanierungsarbeiten erfolgen können.

Diese Dringlichkeitsentscheidung ist vom Rat in der kommenden Sitzung zu genehmigen.


Anlagen:

 

Dringlichkeitsentscheidung


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt gem. § 60 GO NRW die bereits durch den Bürgermeister sowie ein Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung für die Festlegung einer Einwohnerversammlung zum Endausbau des Straßenabschnittes der Vitusstraße zwischen der Nieheimer Straße und der Einmündung in den Sepkerweg am Mittwoch, 23. Mai 2012 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal Alte Waage.