Betreff
Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Grundsatzbeschluss zur Flächenausweisung
Vorlage
393/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) vom 25.10.2008, zuletzt geändert v. 22.12.2011 ist im § 32 Abs. 1 geregelt, dass Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie vergütet wird, wenn die Anlage

 

nach Zi. 3 im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans im Sinne des § 30 BauGB errichtet worden ist und

 

nach Zi. 3 Buchstabe c) der Beb.-Plan zumindest auch mit dem Zweck der Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie aufgestellt worden ist und sich die Anlage auf Flächen befindet, die längs von ...... Schienenwegen liegen, und sie in einer Entfernung bis zu 110 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet worden ist.

 

Diese gesetzliche Vorgabe bedeutet, dass evtl. Photovoltaikanlagen entlang der vorhandenen Schienenwege auf geeigneten Flächen errichtet werden können.

 

Im Zusammenhang mit der o. g. gesetzlichen Vorgabe ist auch der Ratsbeschluss vom 08.12.2011 zu sehen, der die Verwaltung beauftragt, bis Ende 2012 (oder schneller) ein „Energiekonzept Brakel“ aufzustellen. Danach müssen alle bekannten technischen Möglichkeiten in die Konzeptionierung einbezogen werden, z. B. Windkraft, Wasserkraft, Biomasse, Photovoltaik, dezentrale Energiegewinnung, effizienterer Energieeinsatz, usw..

 

In der Bauausschusssitzung werden die Angelegenheit und insbesondere evtl. denkbare Flächen entlang des Schienennetzes der DB im Bereich der Flächengemeinde Brakel durch die Verwaltung vorgestellt. Dazu sollte ein Grundsatzbeschluss über das weitere Vorgehen erfolgen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Angelegenheit weiter voranzutreiben. Konkrete Angaben werden in der nächsten Bauausschusssitzung erörtert und beschlossen.