Betreff
I. Satzung zur Änderung der Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung der Stadt Brakel vom 27.06.2008
Vorlage
383/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung der Stadt Brakel vom 27.06.2008 für den Einzugsbereich des Entwässerungsgebietes „Bökendorf – gesamt“ im Ortsteil Bökendorf der Stadt Brakel muss der aktuellen Rechtslage angepasst werden.

 

So ist z.B. zum 01.03.2010 das neue Wasserhaushaltsgesetz in Kraft getreten (BGBL. I 2009, S 2585ff.) und am 31.03.2010 der § 61 a Abs. 6 LWG NRW um die Sätze 3 bis 9 ergänzt worden (GV NRW 2010, S. 185ff).

 

So durften z.B. gem. § 4 der bisherigen Satzung die Dichtheitsprüfung nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Anforderungen des vom Abwasserwerk der Stadt Brakel erstellten Anforderungsprofils erfüllen.

Nach der Neuregelung ergeben sich die Anforderungen an die Sachkunde aus dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 31.03.2009 (MinBl. 2009, S. 217) als Verwaltungsvorschrift nach § 61 a Abs. 6 Satz 1 LWG NRW.

 

Es findet die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW, Stand 30.04.2010, Anwendung, die mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der Kommunal- und Abwasserberatung NRW abgestimmt ist.


Anlagen:

 

  • Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung der Stadt Brakel vom 27.06.2008
  • Entwurf der I. Satzung zur Änderung der Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung der Stadt Brakel vom 27.06.2008.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die im Entwurf vorliegende I. Satzung zur Änderung der Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung der Stadt Brakel vom 27.06.2008.

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.