Betreff
Beachtung des Umsetzungsfahrplans zur Erreichung der Ziele der EG-WRRL (Wasserrahmenrichtline) im Bereich der Fließgewässer
Vorlage
375/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

I. Allgemeines

 

Für die oberirdischen Gewässer ist gem. § 29 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bis zum 22.12.2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand, hinsichtlich der künstlichen und erheblich veränderten Gewässer ist immerhin ein gutes ökologisches und chemisches Potential zu erreichen. Bereits im Rahmen der Erarbeitung und Verabschiedung des Bewirtschaftungsplans und des damit verbundenen Maßnahmenprogramms ist deutlich geworden, dass dieses ambitionierte Ziel nicht fristgerecht erreicht werden kann. Notwendige Fristverlängerungen sind plausibel zu begründen, längstens soll in 2027 der gute ökologische und chemische Zustand erreicht sein. Gleichzeitig ist aufzuzeigen, in welchem Umfang, wann und mit welchem Finanzbedarf in naher Zukunft Maßnahmen zur Verbesserung des strukturellen Gewässerzustands angestrengt werden.

 

Träger dieser Maßnahmen sind im Kreis Höxter die gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen und der Diemelwasserverband. Die gesetzlichen Pflichten ergeben sich aus § 89 und 91 Landeswassergesetz (LWG) und § 39 WHG. Die Pflicht zur Gewässerentwicklung bzw. zum Gewässerausbau ist dem Aufgabenkreis der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung zuzuordnen.

 

Damit steht das „Ob“ der Aufgabe außer Frage, diskutabel bleibt das „Wie“. Im Rahmen seines „Programms Lebendige Gewässer“ favorisiert das Land NRW für eine zielorientierte Planung notwendiger Maßnahmen die kooperative Aufstellung eines sogenannten Umsetzungsfahrplans. Der Umsetzungsfahrplan soll die notwendigen Maßnahmen auf der Ebene eines nach oberirdischen Einzugsgebieten ausgerichteten Gebiets, möglichst auf Kreisebene, abbilden. Zu diesem Zweck wurden landesweit nach diesen Gesichtspunkten Kooperationsgebiete abgestimmt. Das Kooperationsgebiet Kreis Höxter (DT 21) umfasst die Anteile der im Kreisgebiet liegenden Einzugsgebiete der Emmer, der Nethe sowie der Diemel. Für den im Kreisgebiet befindlichen Anteil der Weser als Gewässer 1. Ordnung (Bundeswasserstrasse) ist die Bezirksregierung Detmold zuständig.

 

II. Inhalt und Verbindlichkeit des Umsetzungsfahrplans (UIH 2010)

 

Der Umsetzungsfahrplan des Kreises Höxter (Konzept zur hydromorphologischen Entwicklung der Fließgewässer im Kreis Höxter – UIH 2010, auch kurz „Handlungskonzept“ genannt) enthält eine schriftliche, tabellarische und kartographische Darstellung der für die Zielerreichung notwendigen und vereinbarten Gewässerentwicklungsmaßnahmen. Die Maßnahmen werden mit Angaben über den voraussichtlichen Planungs- und Umsetzungszeitraum versehen und geben auch Aufschluss über den dafür notwendigen Finanzierungsbedarf.

 

Eine planerische Begleitung des wasserwirtschaftlichen Vollzugs hat sich beispielsweise bereits auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung über das Instrument des Abwasserbeseitigungskonzepts bewährt. Eine ähnlich gelagerte Funktion kommt dem Umsetzungsfahrplan zu. Zwar ist die Aufstellung des Umsetzungsfahrplans nicht pflichtig, gleichwohl ist er aber für alle am wasserwirtschaftlichen Vollzug Beteiligten ein überzeugendes Instrument für die Planung und Abwicklung dieser nur langfristig realisierbaren Aufgabe. Der Umsetzungsfahrplan gibt einen Überblick über die seit 2000 durchgeführten und die bis 2027 vorgesehenen Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung.

 

Im Einzelnen werden folgende Zeiträume abgebildet:

 

2010 bis 2015 geplante Maßnahmen,

 

2016 bis 2021 geplante Maßnahmen,

 

2022 bis 2027 geplante Maßnahmen.

 

Diese Zeiträume bilden den Rahmen für eine zeitliche Priorisierung der durchzuführenden Maßnahmen. Dabei liegt es auf der Hand, je weiter in der Zukunft eine Maßnahme angesetzt ist, desto weniger belastbar wird diese Festlegung gegenwärtig sein. Erst mit der Fortschreibung des Umsetzungsfahrplans und dem zusätzlichen Erkenntnisgewinn über erhobene Messdaten aus durchgeführten Maßnahmen kann zu einem späteren Zeitpunkt eine weitergehende Justierung sowohl im Hinblick auf die Erforderlichkeit als auch die zeitliche Festlegung einer Maßnahme erfolgen.

 

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Höxter hat im Jahr 2009 das Ing.-Büro Umwelt Institut Höxter mit der Erarbeitung des Umsetzungsfahrplans beauftragt. In diesem Zuge hat das Büro das sogenannte Strahlwirkungskonzept anhand der vorhandenen Gewässerstrukturen an allen berichtspflichtigen Gewässern verortet. Dieses Konzept beschreibt die fachlichen Anforderungen an einen Strahlursprung sowie an die Strahlwege (Funktionselemente). Es verfolgt den Ansatz, dass gute ökologische Gewässerabschnitte ihre positiven Wirkungen (überwiegend) nach stromabwärts und zum Teil nach stromaufwärts entfalten. Eine Verbindung dieser ökologisch aufzuwertenden Bereiche (Strahlursprünge) erfolgt über Strahlwege, an die in Bezug auf ihre morphologische Ausstattung vergleichsweise geringe Ansprüche gestellt werden.

 

Diese fachliche Betrachtung anhand des Strahlwirkungskonzeptes konkretisiert die im Maßnahmenprogramm des Landes NRW vorhandene sehr schematische Anordnung von Strahlursprüngen. Es hat sich insbesondere über die Ergebnisse des Gewässermonitorings herausgestellt, dass die positiven Wirkungen von naturnahen, hydromorphologisch hochwertigen Abschnitten (Strahlursprünge) nur begrenzt abwärts liegende Abschnitte „animpfen“. Aus diesen Erkenntnissen folgt nunmehr, dass gegenüber den Maßnahmenbeschreibungen im Bewirtschaftungsplan eine größere Anzahl von Strahlursprüngen erforderlich ist, um den guten ökologischen Zustand der oberirdischen Gewässer zu erreichen.

 

Den Funktionselementen Strahlursprung und Strahlweg wurden mögliche Maßnahmen zugeordnet, die aus fachlicher Sicht erforderlich erscheinen, um die qualitativen Anforderungen an das jeweilige Funktionselement zu erfüllen. Im Rahmen von 2 Workshops am 24.02.2010 (Nordkreis) sowie am 25.02.2010 (Südkreis) wurde der maßgebliche Maßnahmenumfang für die im Gebiet der Stadt Brakel liegenden berichtspflichtigen Gewässer der Kooperation Kreis Höxter in einem breiten Rahmen diskutiert. Daraus ergibt sich ein Gesamtüberblick über den aus fachlicher Sicht notwendigen Maßnahmenbedarf an einem Gewässer und eine Einordnung in einen Umsetzungszeitraum (z.B. 2016 bis 2021). Am 08.07.2010 wurde der abgestimmte Umsetzungsfahrplan (“Handlungskonzept“) den Bürgermeistern der 10 Städte im Kreis Höxter auf einer Abschlussveranstaltung durch Herrn Schackers vom Umweltinstitut Höxter (UIH) vorgestellt und überreicht.

 

Die Beschlussfassung durch den Bauausschuss bedeutet eine Absichtserklärung des Gewässerunterhaltungspflichtigen, Maßnahmen entsprechend der Planungen (mit der gebotenen Flexibilität) umzusetzen. Aus dem Umsetzungsfahrplan kann nach gegenwärtiger rechtlicher Einschätzung keine Verpflichtung der Stadt Brakel dergestalt abgeleitet werden, als dass Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung ausschließlich entsprechend der zeitlichen und örtlichen Festlegung im Umsetzungsfahrplan durchgeführt werden dürfen. In der Praxis spielen oftmals unvorhersehbare Ereignisse eine besondere Rolle. Es bietet sich beispielsweise aufgrund einer geänderten Grundstücksnutzung die Gelegenheit wesentlich früher als ursprünglich vorgesehen, für eine geplante Maßnahme Grunderwerb zu tätigen. Es gilt demnach, den Umsetzungsfahrplan nicht als starres Instrument, sondern als planerische Hilfestellung für eine effiziente Gewässerentwicklung anzusehen.

 

Die Beschlussfassung über die Umsetzung einer konkreten Einzelmaßnahme erfolgt weiterhin sukzessive (wie bisher) über die jeweiligen Haushaltsansätze (Finanzierungsvorbehalt).

 

Anlagen:

-         Karte Strahlursprünge und Strahlwege aus dem Konzept zur Hydromorphologischen Verbesserung der Fließgewässer im Kreis Höxter, UIH-Höxter, Juni 2010

-         Tabelle Kostenermittlung


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel und einer weiterhin gegebenen Maßnahmenförderung durch das Land NRW soll der Umsetzungsfahrplan als Richtschnur für fachlich erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands von Oberflächengewässern im Gebiet der Stadt Brakel Beachtung finden.