Betreff
Mängel bei ausgeführten Renovierungsarbeiten im städtischen Hallenbad, Antrag der UWG/CWG-Fraktion im Rat der Stadt Brakel
Vorlage
363/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 07.02.2012 stellt die Fraktion UWG/CWG folgende Anträge:

 

1.)  Auswechselung des Fliesenbelages um das Becken des Hallenbades

2.)  Kontrolle der ausgeführten Renovierungsarbeiten, insbesondere der Strömungspumpen

 

Zur Begründung dieses Antrags wird auf das beigefügte Schreiben verwiesen.

 

Seitens der Verwaltung sind folgende Angaben zu machen:

 

Zu 1.) Die neuen Fliesen erfüllen gemäß Prüfzeugnis die vom GUV für Beckenumgänge geforderte Trittsicherheitsgruppe B. Die „alten“ Fliesen erfüllten dieselben Anforderungen und waren demnach nicht rutschfester. Die alten Fliesen hatten das Format 10/10, bei den neuen Fliesen hat man sich in Absprache mit dem Bäderteam auf Grund der besseren Reinigungseigenschaften auf Fliesen im Format 20/20 cm entschieden. Bisher wurde die Reinigung der Fliesen mit einem Hochdruckreiniger durchgeführt. Dies hatte regelmäßige Reparaturen und Ausbesserungen der Fugen sowie eine angegriffene Oberfläche der Fliesen zur Folge. Für eine schonendere Reinigung der neuen Fliesen wurde eigens eine Putzmaschine angeschafft.

 

Nachdem bekannt wurde, dass es auf den neuen Fliesen zu Unfällen gekommen ist, wurden sofort Maßnahmen zur Prüfung möglicher Mängel eingeleitet. Mängel konnten nicht nachgewiesen werden. Weiterhin wurden Reservefliesen zu Testzwecken an ein Unternehmen für Anti-Rutsch-Behandlung geschickt. Hier wurde mitgeteilt, dass die vorhandenen Fliesen keinen Grund zur Beanstandung geben und eine weitere Behandlung möglich, aber nicht zwingend erforderlich sei. Die zwischenzeitlich zurück geschickten Muster zeigen auf den behandelten Fliesen eine spürbare Verbesserung der Rutschfestigkeit. Die Behandlung des kompletten Beckenumgangs sollte aus Ansicht der Verwaltung durchgeführt werden.

 

Seit einigen Tagen reinigt das Bäderteam den Beckenumgang wieder zusätzlich mit dem Hochdruckreiniger. So soll getestet werden, ob sich die Rutschfestigkeit verbessert. Eine Mattenverlegung an kritischen Bereichen des Beckenumgangs wurde aus hygienischen und reinigungstechnischen Gründen abgelehnt.

 

Nach der Sanierung ist eine größere Pfütze am Beckenumgang vorhanden. Diese Pfützen waren bedingt durch Unebenheiten auch beim alten Belag vorhanden. Bedingt durch Zwangspunkte (Lage der Rinne, Gang zu den Duschen, Türen etc.) konnten die vorhandenen Unebenheiten nicht besser ausgeglichen werden.

 

Die Leistung des Fliesenlegers wurde fachmännisch ausgeführt und mangelfrei abgenommen. Gewährleistungsansprüche können aus zuvor genannten Gründen nicht geltend gemacht werden.

 

Zu 2.) Im Februar 2009 wurde beim Bundesverband Öffentliche Bäder e.V. ein Gutachten zur Überprüfung der vorliegenden Planung für die Schwimmbadtechniksanierung in Auftrag gegeben. Teil der Sachverständigenüberprüfung war dabei auch die Umwälzleistung des Schwimmerbeckens. Die Berechnungen der ausführenden Firma wurden vom Gutachter bestätigt und werden beim Betrieb des Bades nicht überschritten. Die Werte sind im Betrieb konstant und werden regelmäßig kontrolliert. Zu Beginn der Hallenbadsaison 2010/2011 gab es kurzfristig Anlaufschwierigkeiten bei der Einstellung der Umwälzungsleistung. Diese sind nunmehr komplett behoben. Die Leistungen der ausführenden Nachunternehmer wurden vom Generalunternehmer mangelfrei abgenommen.


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die rutschhemmende Behandlung auf den Fliesen durchführen zu lassen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Für die Behandlung mit der Anti-Rutsch-Beschichtung liegt ein Angebot in Höhe von ca. 4.300,- € vor.

 

Das Gutachten des Bundesverband Öffentliche Bäder e.V. hat 2009 ca. 3.500,- € gekostet. Eine nochmalige Überprüfung in 2012 wird ähnliche Kosten verursachen.