Betreff
Eröffnungsbilanz der Stadt Brakel zum 01.01.2009,
Vorlage
359/2009-2014
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Wie in der durchgängigen Vorlage zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 30.01.2012 dargestellt, ist der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 i.V.m. § 92 Abs. 5 GO NRW gesetzlicher Prüfer für die Eröffnungsbilanz der Stadt Brakel. Zur Durchführung der Prüfung hat er sich der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, bedient.

 

Die vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Eröffnungsbilanz einschließlich Anhang und Lagebericht sowie Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel wurden durch die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und uneingeschränkt bestätigt.

 

Die einzelnen Eröffnungsbilanzwerte sind in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 30.01. 2012 eingehend dargestellt und erörtert worden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Brakel einstimmig vor, den nachstehenden Beschlussvorschlag anzunehmen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Zu beschließen:

 

  1. den von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu übernehmen.

 

  1. die geprüfte Eröffnungsbilanz gemäß § 96 GO NRW festzustellen und dem Bürgermeister insoweit Entlastung zu erteilen.

 

  1. das Protokoll der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.01.2012 und der Prüfungsbericht der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, stellen den Prüfungsbericht gemäß § 92 Abs. 5 Satz 3 GO NRW dar.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Es ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.