Betreff
Pflichtkastration für Katzen, Für und Wider, Handlungsoptionen für Brakel / Antrag der Fraktion "Liste Zukunft" vom 16.01.2012
Vorlage
353/2009-2014
Aktenzeichen
32/40 123-57
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Antrag der Fraktion „Liste Zukunft“ vom 16. Januar 2012 (eingegangen am 18.01.12) ist als Anlagen 1 angefügt.

Eingeladen sind zur Sitzung und eine Zusage erteilt haben

  • Susan SMITH, Regionalbetreuerin der „action tier – menschen für tiere e.V.“ bzw. John F. PYKA (falls Frau Smith aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kann)  mit einem Referat und
  • Angelika VON LEDERMANN-WARTBERG, als in der Sache engagierte Bürgerin.

Nach dem Referat sollen eine Aussprache und Beratung folgen.

 

Verwaltungsseitig wird zu dem Thema wie folgt Stellung bezogen:

Unstrittig ist, warum die Kastration von Katzen wichtig ist, wirft doch eine Katze durchschnittlich zweimal im Jahr 3-6 Junge. Auch wenn nicht alle Tiere überleben, kann die Population sehr rasch anwachsen. Viele Tiere landen in Tierheimen, die bereits überfüllt sind und wo dutzende Katzen auf ein „neues Zuhause“ warten.

Methoden wie Vergiften, Erschlagen oder Ertränken zur „Populationskontrolle“ anzuwenden sind strafbar, entschieden abzulehnen und in keinster Weise zu tolerieren.

Eine richtige Maßnahme kann da nur die Kastration sein, die üblicherweise bei Katzen ab einem Alter von 6-8 Monaten von einem Tierarzt unter Vollnarkose vorgenommen wird. Eine Kastration soll folgende Vorteile bieten:

·         kastrierte Katzen streunen weniger

·         die Lebenserwartung einer kastrierten Katze ist höher

·         in der Regel entfällt unangenehmes Markieren des Reviers (auch im Haus)

·         die Katze zeigt sich anderen Katzen gegenüber weniger aggressiv

·         eine Kastration ist auch für Wohnungskatzen empfehlenswert, können dadurch doch Dauerrolligkeit oder gefährliche Eierstockzysten vermieden werden.

Gleichwohl bestehen gegen eine Kastrationspflicht-Verordnung einerseits juristische Bedenken. So fehlt es für eine Begründung an Belegen. Über allgemeine Einschätzungen und Schätzungen der Tierschutzorganisationen hinaus liegen keine Zahlen vor, aus denen Gefahren für geschützte Rechtsgüter verlässlich abgeleitet werden können. Eine bloße Gefahrenvermutung bildet keine Grundlage für eine ordnungsbehördliche Verordnung. Es muss vielmehr wahrscheinlich sein, dass bei "ungehindertem Ablauf der Dinge", also Verzicht auf eine Verordnung, eine Gefahr für Gesundheit oder Tierschutz besteht. Hierzu darf ich auch auf die in Kopie angefügte Antwort der Landesregierung vom 22.12.2010 zur Problemlage und Vorgehensweise zur Erhöhung der Kastrationsquote von Katzen in NRW hinweisen, insbesondere auf die Antwort zur 3. Frage (Anlage 2).

Andererseits ist es als nahezu unmöglich anzusehen, eine Kastrationspflicht-Verordnung praktisch durchzusetzen, d.h. die Einhaltung/Umsetzung zu kontrollieren und Verstöße durch Bußgelder zu ahnden. So wäre fachlich kompetentes Personal erforderlich, um streunende Katzen einzufangen und darauf hin zu kontrollieren, ob diese Tiere kastriert sind. Würden unkastrierte Tiere aufgegriffen, ergäbe sich oftmals sicherlich ein weiteres großes Problem: Wie können die Katzen eindeutig ihrem Eigentümer zugeordnet werden, so dass dieser zur Erfüllung seiner Pflichten herangezogen bzw. „bestraft“ werden kann?

Sollten die Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig geklärt werden können -was voraussichtlich in den meisten Fällen so sein dürfte- wären die Katzen als Fundtiere zu behandeln. Diese müssten –wie dies bei Fundtieren bereits jetzt praktiziert wird- regelmäßig dem Tierheim in Bad Driburg zugeführt werden, das sich vertraglich verpflichtet hat, die Tiere aufzunehmen.

Auf Grund der vorstehenden Problematik ist es in den Städten, in denen bereits das Kastrationsgebot in den Verordnungen verankert ist, bislang auch noch zu keinem Bußgeldverfahren gekommen.

 

Was bringt also eine ordnungsbehördliche Verordnung, die –rechtlich umstritten- sich letztlich nicht durchsetzen lässt für die Situation der wild lebenden Katzen? Wohl nichts!

 

Kastrationen sollten für alle Katzenhalter –auch ohne den Papiertiger = Kastrationsverordnung– verpflichtend sein. Sollten nicht konkreten Eigentümern zuzuordnende Katzenbestände bekannt werden, spräche wohl wenig dagegen, diese quasi herrenlosen Geschöpfe mittels Lebendfallen einzufangen, zu kastrieren und dem Tierheim Bad Driburg zu übergeben. Mittel für Kastrationen hat(te) das Land NRW im Haushaltsjahr 2011 (einmalig) zur Verfügung gestellt (s. Anlage 2; Antwort auf die 2. Frage). 

Über das Förderprogramm (Pressemitteilung des LANUV NRW v. 21.07.2011, Anlage 3) wurden „Katzenfreunde“ im Einzelfall auch seitens der Sachbearbeitung im Ordnungsamt informiert.

 

Über Veröffentlichungen  z.B. im Amtsblatt „Brakel erleben“ oder über einen Flyer könnte auf das „Katzenelend“ aufmerksam gemacht und für eine freiwillige Kastration der Katzen geworben werden.


Anlagen:

 

-Antrag der Fraktion „Liste Zukunft“ (Anlagen 1)

-Antwort der Landesregierung zur kleinen Anfrage 244 vom 22.12.2010
  -Drucksache 15/971- (Anlage 2)

-Pressemitteilung des LANUV NRW v. 21.07.2011 (Anlage 3)

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Z.Z. können keine Aussagen getroffen werden, da der Ausgang der Beratungen offen ist / nicht vorweg genommen werden kann.