Betreff
Bebauungsplan Nr. 6 - 1. Änderung "Königsfeld Ost" in der Kernstadt Brakel a. Beratung von Anregungen aus der Beteiligung der Behörden b. Beratung von Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit c. Offenlegungsbeschluss nach erneuter Planvorstellung (Modifikation)
Vorlage
080/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 18.10.2006 hat der Bauausschuss beschlossen, die im Betreff genannte Planänderung aufzustellen und den dortigen Bereich neu zu ordnen. Die Vorstellung eines Planvorentwurfes des Kreises Höxter, Abt. Planen, ist in der Ausschusssitzung am 29.11.2006 erfolgt.

 

Die Behörden/ Träger öffentlicher Belange sind im März/ April dieses Jahres frühzeitig beteiligt worden.

 

Am 02.05.2007 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ehemals Bürgerbeteiligung) statt (Niederschrift anbei).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übersichtsplan:

 

 

 

 

 

a. Beratung von Anregungen aus der Beteiligung der Behörden

 

Nachstehende Anregungen wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht (Anschreiben anbei):

 

e.on

 

1. Diese weist darauf hin, dass innerhalb des Plangebietes Versorgungsleitungen von ihr verlegt seien.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der e.on zu im Plangebiet verlegten Versorgungsleitungen zur Kenntnis.

 

 

2. Das im Flurstück 17 verlegte Kabel müsse durch eine Grunddienstbarkeit gesichert werden, da es sich in Zukunft nicht mehr um eine ausgewiesene Wegefläche handeln werde.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregung zur Kenntnis zu nehmen; die Einarbeitung eines entsprechenden Leitungsrechtes in den Bebauungsplanvorentwurf ist bereits vorgenommen worden. Dieses ist die öffentlich-rechtliche Voraussetzung nach Baugesetzbuch für die geforderte Grunddienstbarkeit.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Anregung der e.on, das im Flurstück 17 verlegte Kabel müsse durch eine Grunddienstbarkeit gesichert werden, da es sich in Zukunft nicht mehr um eine ausgewiesene Wegefläche handeln werde, zur Kenntnis; die Einarbeitung eines entsprechenden Leitungsrechtes in den Bebauungsplanvorentwurf ist bereits vorgenommen worden. Dieses ist die öffentlich-rechtliche Voraussetzung nach Baugesetzbuch für die geforderte Grunddienstbarkeit.

 

 

Deutsche Telekom AG/ T-Com

 

Diese gibt an, innerhalb des Plangebietes befänden sich Versorgungsleitungen von ihr, und zur Versorgung des Baugebietes plane sie die Verlegung neuer Kabel; für den rechtzeitigen Ausbau ihres Telekommunikationsnetzes sei es notwendig, den Zeitpunkt der Erschließungsmaßnahmen für den Planbereich mindestens 3 Monate vor Baubeginn schriftlich anzuzeigen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der Deutschen Telekom AG/ T-Com zu im Plangebiet befindlichen Versorgungsleitungen und, im Rahmen des Ausbaus ihres Telekommunikationsnetzes, zum rechtzeitigen Anzeigen der zukünftigen Erschließungsmaßnahmen für den Planbereich zur Kenntnis.

 

 

Wehrbereichsverwaltung West

 

Sofern bei der späteren Verwirklichung der Planung Bauhöhen von 60 m über Grund und mehr erreicht werden sollten, wären die entsprechenden Bauvoranfragen/ Bauanträge einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregung zur Kenntnis zu nehmen; mit solchen Bauhöhen ist zum einen nicht zu rechnen, zum anderen ist die Einzelfallprüfung nicht Sache des Bebauungsplanverfahrens, sondern seiner baulichen Umsetzung.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Anregung der Wehrbereichsverwaltung West zu erforderlichen Einzelfallprüfungen bei Bauhöhen von 60 m über Grund und mehr bei der späteren Verwirklichung der Planung zur Kenntnis; mit solchen Bauhöhen ist zum einen nicht zu rechnen, zum anderen ist die Einzelfallprüfung nicht Sache des Bebauungsplanverfahrens, sondern seiner baulichen Umsetzung.

 

 

Bezirksregierung Detmold

 

1. Es sei darauf zu achten, dass es durch die Planänderung nicht zu einer Abflussverschärfung in dem nächstgelegenen Gewässer (Nethe) durch einzuleitendes Niederschlagswasser kommt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregung zur Kenntnis zu nehmen; bei der vorliegenden Planung wird diesem Punkt über die Kanalnetzplanung Rechnung getragen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Anregung der Bezirksregierung Detmold, darauf zu achten, dass es durch die Planänderung nicht zu einer Abflussverschärfung in dem nächstgelegenen Gewässer (Nethe) durch einzuleitendes Niederschlagswasser kommt, zur Kenntnis; bei der vorliegenden Planung wird diesem Punkt über die Kanalnetzplanung Rechnung getragen.

 

 

2. Aufgrund vorhandener Auffüllungen mit Boden und Bauschutt bestehe ein Prüfungsbedarf hinsichtlich eines Bodenbelastungsverdachtes, welchem im bisherigen Planverfahren noch nicht genügend nachgegangen worden sei.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dieser Anregung zu folgen; der Sachverhalt wird mit der Unteren Bodenschutzbehörde beim Kreis Höxter geklärt und ggf. im weiteren Planverfahren berücksichtigt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, der Anregung der Bezirksregierung Detmold, aufgrund vorhandener Auffüllungen mit Boden und Bauschutt bestehe ein Prüfungsbedarf hinsichtlich eines Bodenbelastungsverdachtes, welchem im bisherigen Planverfahren noch nicht genügend nachgegangen worden sei, zu folgen; der Sachverhalt wird mit der Unteren Bodenschutzbehörde beim Kreis Höxter geklärt und ggf. im weiteren Planverfahren berücksichtigt.

 

 

RWE

 

Diese weist darauf hin, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Plangebietes Gasleitungen ihres Versorgungsnetzes befänden; Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb beeinträchtigten oder gefährdeten, dürften nicht vorgenommen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen; die Freihaltung vorhandener Versorgungsleitungen von Beeinträchtigungen ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern seiner baulichen Umsetzung, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der RWE zu im Plangebiet befindlichen Gasversorgungsleitungen zur Kenntnis; deren Freihaltung von Beeinträchtigungen ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern seiner baulichen Umsetzung, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen.

 

 

Kreis Höxter

 

Dieser bittet zu berücksichtigen, dass für die Niederschlagswasserentsorgung der zuständigen Wasserbehörde noch eine Kanalnetzanzeige gemäß § 58 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) vorzulegen sei.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregung zur Kenntnis zu nehmen; die Kanalnetzanzeige wird im weiteren Planverfahren erstellt und vorgelegt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Anregung des Kreises Höxter zur Vorlage einer Kanalnetzanzeige gemäß LWG zur Kenntnis; diese wird im weiteren Planverfahren erstellt und vorgelegt.

 

 

b. Beratung von Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Anregungen wurden nicht vorgebracht.

 

 

c. Offenlegungsbeschluss nach erneuter Planvorstellung (Modifikation)

 

Die Erschließungsplanung für das Baugebiet ist nach Verhandlung mit den Eigentümern in einigen Punkten sachgerecht und einvernehmlich modifiziert worden - die entsprechenden Inhalte sollen nunmehr vorgestellt werden. Der anschließende Offenlegungsbeschluss bezieht sich auf den geänderten Bebauungsplan(vor)entwurf.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stellt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 - 1. Änderung „Königsfeld Ost“ in der Kernstadt Brakel nach erneuter Planvorstellung (Modifikation) fest und beschließt, den festgestellten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.