Betreff
Errichtung eines Retentionsbodenfilterbeckens im Ortsteil Bökendorf, Standort
Vorlage
345/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 15.09.2011 mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen die Aussetzung des unter TOP 12 „Auftragsvergabe zur Errichtung eines Retentionsbodenfilters im Ortsteil Bökendorf“ der Ratssitzung vom 14.07.2011 gefassten Beschlusses beschlossen.

Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, einen geeigneten alternativen Standort für den Bau des Retentionsbodenfilters unter Berücksichtigung der Kosten zu suchen.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.10.2011 mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen beschlossen, dass auf der Grundlage des alternativen Standortes eine neue Ausschreibung veranlasst werden soll.

 

Inzwischen ist ein neuer Standort gefunden und die erforderliche Neuausschreibung durchgeführt worden.

Danach betragen die Gesamtkosten rd. 1.090.000 €.

Im Wirtschaftsplan 2011 waren 940.000,00 € für die Errichtung des Retentionsbodenfilters eingeplant. Durch die Verlegung müssen im Wirtschaftsplan 2012 zusätzliche Mittel in Höhe von 150.000,00 € bereitgestellt werden.

 

Zu der von der Stadt Brakel geplanten Errichtung eines Retentionsbodenfilterbeckens in Nachbarschaft des Baudenkmals Schloss Bökerhof hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 2011 schriftlich erhebliche Bedenken geäußert. Die geplante Anlage stellt lt. LWL zweifelsfrei eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Umgebung des Baudenkmals dar und unterliegt, so der LWL, den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW. Der LWL hat in seinem Schreiben dringend empfohlen, mögliche Alternativen zum jetzigen Standort der Maßnahme zu prüfen und damit zu vermeiden, dass die überaus wertvollen, unersetzlichen Blickbeziehungen in der Nachbarschaft des Baudenkmals gestört und beeinträchtigt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, den unter TOP 12 der Ratssitzung vom 14.07.2011 gefassten Beschluss aufzuheben und den Standort des Retentionsbodenfilters im Ortsteil Bökendorf nach Norden zu verlegen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Unter dem Budget 538000-243 „Retentionsbodenfilter Bökendort“ stehen im Wirtschaftsplan des Jahres 2011 940.000 € zur Verfügung.

Von diesem Budget sind aktuell rd. 40.000 € zur Zahlung angewiesen worden.

Zur Durchführung der Maßnahme am neuen Standort müssen somit im Wirtschaftsplan des Jahres 2012 zusätzlich rd. 150.000 € zur Verfügung gestellt werden.