Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 mit teilweiser Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Ostheimer Tor" in der Kernstadt Brakel a. Beratung von Anregungen aus der Beteiligung der Behörden b. Beratung von Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit c. erneute Planvorstellung (Plangebietserweiterung) mit neuerlichem Änderungsbeschluss d. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
079/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 19.10.2005 hat der Bauausschuss beschlossen, die im Betreff genannte Planänderung aufzustellen und den dortigen Bereich neu zu ordnen. Die Vorstellung eines Planvorentwurfes des Kreises Höxter, Abt. Planen, ist in der Ausschusssitzung am 29.11.2006 erfolgt.

 

Die Behörden/ Träger öffentlicher Belange sind im März/ April dieses Jahres frühzeitig beteiligt worden.

 

Am 02.05.2007 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ehemals Bürgerbeteiligung) statt (Niederschrift anbei).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übersichtsplan:

 

 

 

 

 

a. Beratung von Anregungen aus der Beteiligung der Behörden

 

Nachstehende Anregungen wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht (Anschreiben anbei):

 

e.on

 

Diese weist darauf hin, dass innerhalb des Plangebietes Versorgungsleitungen von ihr verlegt seien.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der e.on zu im Plangebiet verlegten Versorgungsleitungen zur Kenntnis.

 

 

Wehrbereichsverwaltung West

 

Diese weist auf die Lage des Plangebietes unter einem Abschnitt des militärischen Nachttiefflugsystems in ca. 60 m Höhe hin. Aufgrund dieser Lage des Plangebietes sei mit Lärm- und Abgasemissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen. Spätere Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr würden wegen dieses frühzeitigen Hinweises nicht anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen; Konsequenzen für die Planung und deren Umsetzung ergeben sich daraus nicht, da es sich um eine falsch geschriebene Angabe handelt. Die nach telefonischer Rücksprache mit der Behörde auf 609 m zu korrigierende Angabe führt offensichtlich zu keinen nennenswerten Störungen des Plangebietes durch den militärischen Flugbetrieb.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der Wehrbereichsverwaltung West zur Lage des Plangebietes unter einem Abschnitt des militärischen Nachttiefflugsystems in 609 m Höhe zur Kenntnis; Konsequenzen für die Planung und deren Umsetzung ergeben sich daraus nicht, da diese korrigierte Angabe offensichtlich zu keinen nennenswerten Störungen des Plangebietes durch den militärischen Flugbetrieb führt.

 

 

RWE

 

Diese weist darauf hin, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Plangebietes Gasleitungen ihres Versorgungsnetzes befänden; Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb beeinträchtigten oder gefährdeten, dürften nicht vorgenommen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen; die Freihaltung vorhandener Versorgungsleitungen von Beeinträchtigungen ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern seiner baulichen Umsetzung, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der RWE zu im Plangebiet befindlichen Gasversorgungsleitungen zur Kenntnis; deren Freihaltung von Beeinträchtigungen ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern seiner baulichen Umsetzung, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen.

 

 

Bezirksregierung Detmold

 

Es sei sicherzustellen, dass durch künftige zusätzliche Versiegelungen keine Abflussverschärfung in den Gewässern durch einzuleitendes Niederschlagswasser auftritt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregung zur Kenntnis zu nehmen; bei der vorliegenden Planung wird diesem Punkt über die Kanalnetzplanung Rechnung getragen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Anregung der Bezirksregierung Detmold, sicherzustellen, dass durch künftige zusätzliche Versiegelungen keine Abflussverschärfung in den Gewässern durch einzuleitendes Niederschlagswasser auftritt, zur Kenntnis; bei der vorliegenden Planung wird diesem Punkt über die Kanalnetzplanung Rechnung getragen.

 

 

Deutsche Telekom AG/ T-Com

 

Diese gibt an, innerhalb des Plangebietes befänden sich Versorgungsleitungen von ihr und zur Versorgung des Baugebietes plane sie die Verlegung neuer Kabel; für den rechtzeitigen Ausbau ihres Telekommunikationsnetzes sei es notwendig, den Zeitpunkt der Erschließungsmaßnahmen für den Planbereich mindestens 3 Monate vor Baubeginn schriftlich anzuzeigen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der Deutschen Telekom AG/ T-Com zu im Plangebiet befindlichen Versorgungsleitungen und, im Rahmen des Ausbaus ihres Telekommunikationsnetzes, zum rechtzeitigen Anzeigen der zukünftigen Erschließungsmaßnahmen für den Planbereich zur Kenntnis.

 

 

LWL - Archäologie für Westfalen

 

Dieses bittet um Aufnahme eines Hinweises darauf, dass bei Bodeneingriffen in unter- und obertägigen Bodendenkmälern eine Benehmensherstellung erforderlich und archäologische Untersuchungen im Vorfeld der Bodeneingriffe zu erwarten seien. Für Bodeneingriffe in den übrigen Flächen des Bebauungsplanes werde um Benachrichtigung des LWL - Archäologie für Westfalen/ Außenstelle Bielefeld vier Wochen vorher gebeten, damit baubegleitende Untersuchungen eingeplant werden könnten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Hinweis in die Planung aufzunehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, den Hinweis des LWL - Archäologie für Westfalen darauf, dass bei Bodeneingriffen in unter- und obertägigen Bodendenkmälern eine Benehmensherstellung erforderlich und archäologische Untersuchungen im Vorfeld der Bodeneingriffe zu erwarten seien; für Bodeneingriffe in den übrigen Flächen des Bebauungsplanes werde um Benachrichtigung des LWL - Archäologie für Westfalen/ Außenstelle Bielefeld vier Wochen vorher gebeten, damit baubegleitende Untersuchungen eingeplant werden könnten, in die Planung aufzunehmen.

 

 

Kreis Höxter

 

1. Dieser sieht bzgl. des im Plan(vorentwurf) als solches ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes der Brucht gegen die Planänderung keine Bedenken, soweit die gesetzlichen Vorgaben des § 113 LWG eingehalten würden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregung zur Kenntnis zu nehmen; die gesetzlichen Vorgaben des § 113 LWG werden durch die Planung eingehalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Anregung des Kreises Höxter zum als solches ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet der Brucht - diesbezüglich sehe man gegen die Planänderung keine Bedenken, soweit die gesetzlichen Vorgaben des § 113 LWG eingehalten würden - zur Kenntnis; diese gesetzlichen Vorgaben werden durch die Planung eingehalten.

 

 

2. Des Weiteren weise man als Straßenbaulastträger der K 50 auf die erforderliche Aufstellung des straßenbautechnischen Ausbauentwurfes (RE-Entwurf) durch die Stadt Brakel, unter Beachtung des verkehrstechnischen Gutachtens der Ingenieurgemeinschaft Schnüll Haller und Partner und unter Beteiligung des Kreises selbst, hin.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregung zur Kenntnis zu nehmen; der entsprechende Ausbauentwurf ist in Arbeit und in Abstimmung mit den Beteiligten; für das Planverfahren bleibt es bei den festgesetzten Verkehrsflächen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis des Kreises Höxter zur erforderlichen Aufstellung des straßenbautechnischen Ausbauentwurfes zur K 50 zur Kenntnis; der entsprechende Ausbauentwurf ist in Arbeit und in Abstimmung mit den Beteiligten; für das Planverfahren bleibt es bei den festgesetzten Verkehrsflächen.

 

 

3. Ferner sei rechtzeitig vor Beginn der Baudurchführung eine Ausbauvereinbarung zwischen der Stadt Brakel und dem Kreis Höxter als Straßenbaulastträger der K 50, auf der Grundlage der noch zuzustimmenden Planunterlagen (straßenbautechnischer Ausbauentwurf/ RE-Entwurf), abzuschließen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregung zur Kenntnis zu nehmen; die entsprechende Ausbauvereinbarung ist in Arbeit und in Abstimmung mit den Beteiligten; auf das Planverfahren hat dies keine Auswirkungen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Anregung des Kreises Höxter zum rechtzeitigen Abschluss einer Ausbauvereinbarung zwischen der Stadt Brakel und dem Kreis Höxter als Straßenbaulastträger der K 50 zur Kenntnis; die entsprechende Ausbauvereinbarung ist in Arbeit und in Abstimmung mit den Beteiligten; auf das Planverfahren hat dies keine Auswirkungen.

 

 

b. Beratung von Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Anregungen wurden nicht vorgebracht.

 

 

c. erneute Planvorstellung (Plangebietserweiterung) mit neuerlichem Änderungsbeschluss

 

Nach weitergehender Prüfung sieht es ist es die Verwaltung als erforderlich an, das Plangebiet nach Süden (Gelände der ehem. Molkerei) zu erweitern, da im Zuge der Nachnutzung für diesen Bereich ein den heutigen Belangen angemessenes und auf das bisherige Plangebiet zugeschnittenes Planungsrecht geschaffen werden sollte. Die Inhalte dieser Plangebietserweiterung sollen nunmehr vorgestellt werden.

 

Formell bedarf es rückwirkend eines nochmaligen Änderungsbeschlusses zum erweiterten Plangebiet; gleichzeitig ist der alte Änderungsbeschluss aufzuheben.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt der Plangebietserweiterung nach Süden (Gelände der ehem. Molkerei) zu und beschließt rückwirkend - einschließlich dieser Erweiterung - eine entsprechende 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 mit teilweiser Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ostheimer Tor“ in der Kernstadt Brakel. Gleichzeitig wird der alte Änderungsbeschluss (Bauausschuss vom 19.10.2005) aufgehoben.

 

 

d. Offenlegungsbeschluss


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stellt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 mit teilweiser Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ostheimer Tor“ in der Kernstadt Brakel fest und beschließt, den festgestellten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.