Betreff
8. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel
Vorlage
335/2009-2014
Aktenzeichen
10/Oe
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Öffentliche Bekanntmachungen

 

§ 13 der Hauptsatzung regelt die Art der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Brakel, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind. U. a. sind dort auch die Standorte der Bekanntmachungstafeln für die einzelnen Stadtbezirke festgelegt.

 

Aufgrund der Tatsache, dass das ehem. Feuerwehrgerätehaus bzw. die „Alte Schule“ in Rheder zwischenzeitlich verkauft wurde und derzeit der Abriss des Gebäudes in Vorbereitung ist, ist für den Stadtbezirk Rheder ein neuer Standort für den Bekanntmachungskasten erforderlich.

Der Bezirksausschuss Rheder hat in seiner Sitzung am 22.11.2011 einstimmig beschlossen, dass das Buswartehäuschen vor der Kirche als neuer Standort für den Bekanntmachungskasten festgelegt werden soll.

 

Die Neufestlegung eines solchen Standortes, macht eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Der Entwurf dieser 8. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel ist als Anlage beigefügt.


Anlagen:

 

Entwurf der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung –8. Änderung-


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 13.12.1999 –8. Änderung- als Satzung.

 

Die 8. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Umsetzung des Bekanntmachungskastens erfolgt durch den städt. Bauhof. Anfallende Materialkosten können durch das Budget 111000.543100 „Öffentliche Bekanntmachungen“ gedeckt werden.