Betreff
Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung,
Vorlage
329/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die aktuelle Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel ist per 01.01.2008 in Kraft getreten. Gebührenmaßstab für die „normale“ Straßenreinigung (Sommerdienst) und den Winterdienst ist die Grundstücksfläche.

Die 1. Änderung der Satzung zum 01.01.2011 betraf geringe Änderungen bei der Zuordnung von einzelnen Straßen in die entsprechende Kategorie sowie redaktionelle Ergänzungen zur besseren Rechtsklarheit.

 

Eine Neuberechnung der Gebühren zum 01.01.2012 sowohl für den Sommer- wie auch für den Winterdienst wird erforderlich.

 

Bei einem Eigenanteil der Stadt von 20 % wird für einen Kostenanteil von 80 % die Gebühr für die Straßenreinigung berechnet. Dabei erfolgt eine getrennte Berechnung sowohl für den Sommer- als auch für den Winterdienst.

 

Anteil Sommerdienst:

Bei der Kalkulation für den Sommerdienst sorgt die Anschaffung der neuen Kehrmaschine Ende 2008 sowie die Neuausrichtung des kommunalen Haushaltssystems ab 2009 für eine Erhöhung der anteiligen Kosten.

 

Da die Kosten für den Sommerdienst in etwa gleichbleiben und nur bei Anschaffungen zu Veränderungen führen, werden die tatsächlichen gleichbleibenden Kosten der beiden Jahre 2009 und 2010 zugrunde gelegt. Die Kosten belaufen sich auf rd. 43.000 €. Die anteilige Gebühr beträgt rd. 34.400 € (80 %).

 

Daraus ergibt sich folgende Neuberechnung der Benutzungsgebühren je qm Grundstücksfläche:

 

Kosten: 43.000 €; Gebühren: 34.400 € (80 %):

 

a) Innerörtliche Verkehrsstraßen, Kategorie 3                  = 0,0548 EURO

                                                                        (alt)  = (0,0405070 €)

 

b) Überörtliche Verkehrsstraßen, Kategorie 4                   = 0,0493 EURO

                                                                        (alt)  = (0,0360890 €)

 

c) für die Fußgängerzone sowie die verkehrsberuhigten     = 0,0658 EURO

   vorgelagerten Bereiche, Kategorie 5                    (alt)  = (0,0481190 €)

   Ecke Bahnhofstr./Hanekamp/Warburger Straße

   Ostheimer Straße bis in die Einmündung Wolfskuhle

   Am Thy zwischen Rosenstraße und Haus Schünemann.

 

Anteil Winterdienst:

Da in den vergangenen beiden Wintern Mehrkosten gegenüber den vorhergehenden Erfahrungswerten bei der Berechnung der Gebühren für das Jahr 2008 entstanden sind ist auch im Bereich Winterdienst eine Anpassung der Gebühren erforderlich.

Diese Mehrkosten sind zurückzuführen auf die beiden strengen und langen Winter der letzten beiden Jahre. Hier wurde mehr Material verbraucht und auch der Arbeitseinsatz der Bauhofmitarbeiter lag erheblich höher.

 

Eine Anpassung, wie jetzt vorgesehen, in einem Rhythmus von 3-4 Jahren ist angemessen und sorgt dafür, dass die haushaltsrechtliche Situation immer kontrollierbar ist. Entstehen Mehreinnahmen durch evtl. milde Winter, in denen keine entsprechenden Ausgaben anfallen, werden Rücklagen gebildet. Im Umkehrschluss werden evtl. Fehlbeträge ebenfalls festgehalten. Beide Summen werden bei einer zukünftigen Neuberechnung der Gebühren berücksichtigt. Dadurch ist es nicht erforderlich, eine ständige jährliche Anpassung vorzunehmen.

 

Die Kostenermittlung für den Winterdienst ergibt sich aus dem Durchschnittswert der anrechenbaren Kosten in den zurückliegenden 5 Jahren (2006 bis 2010). Danach beträgt der Durchschnittswert der Kosten sowie der Anteil der Gebühren

 

Kosten: 138.000 €; Gebühren: 110.400 € (80 %)

 

a) Vorrangsstraßen, Kategorie 1                                    = 0,0244 EURO

    (ÖPNV-Verkehr, Durchgangsstraßen, Straßen mit

    Gefällestrecken entspr. dem Streuplan)              (alt)  = 0,0203552 €

 

b) Nachrangsstraßen, Kategorie 2                                  = 0,0163 EURO

    (verbleibende öffentliche Straßen entsprechend

    dem Streuplan)                                               (alt)  = 0,0135701 €


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die ‚Straßenreinigungsgebühren sowohl für den Sommer- als auch für den Winterdienst ab dem 01.01.2012 wie folgt festzulegen:

 

Für den Sommerdienst:

a) Innerörtliche Verkehrsstraßen, Kategorie 3                  = 0,0548 EURO

                                                                        (alt)  = (0,0405070 €)

 

b) Überörtliche Verkehrsstraßen, Kategorie 4                   = 0,0493 EURO

                                                                        (alt)  = (0,0360890 €)

 

c) für die Fußgängerzone sowie die verkehrsberuhigten     = 0,0658 EURO

   vorgelagerten Bereiche, Kategorie 5                    (alt)  = (0,0481190 €)

   Ecke Bahnhofstr./Hanekamp/Warburger Straße

   Ostheimer Straße bis in die Einmündung Wolfskuhle

   Am Thy zwischen Rosenstraße und Haus Schünemann.

 

Für den Winterdienst:

a) Vorrangsstraßen, Kategorie 1                                    = 0,0244 EURO

    (ÖPNV-Verkehr, Durchgangsstraßen, Straßen mit

    Gefällestrecken entspr. dem Streuplan)              (alt)  = 0,0203552 €

 

b) Nachrangsstraßen, Kategorie 2                                  = 0,0163 EURO

    (verbleibende öffentliche Straßen entsprechend

    dem Streuplan)                                               (alt)  = 0,0135701 €

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die ermittelten Kosten und auch die anteiligen Gebühren sind im Haushaltsplan für das Jahr 2012 einzuplanen.