Betreff
Ergebnisse der 1. Proberechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 und Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Brakel.
Vorlage
326/2009-2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landesbetrieb IT NRW hat auf der Basis der Eckpunkte für das GFG 2012 Ende Oktober eine 1. Modellrechnung erstellt.

 

Mit dem GFG 2012 sollen zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs die Vorschläge des ifo-Gutachtens aus dem Jahr 2008 unter Beachtung der Beratungsergebnisse der ifo-Kommission, die in den Jahren 2009 und 2010 getagt hat, berücksichtigt und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

 

Für die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen jeder einzelnen Kommune bedarf es vorab einer Bedarfsermittlung und einer Einnahmekraftermittlung. Bei der Bedarfsermittlung gilt der Indikator Einwohner als besonders gewichtig, wobei der Demografiefaktor im GFG 2012 erstmals Berücksichtigung findet. Zu den Nebenansätzen, die den fiktiven Bedarf einer Gemeinde abbilden, zählen der Schüleransatz, der Soziallastenansatz und der Zentralitätsansatz. Um den besonderen Belastungen von Flächengemeinden mit geringer Einwohnerzahl Rechnung zu tragen, wird im GFG 2012 ein „Flächenansatz“ eingeführt.

 

Dem somit ermittelten fiktiven Bedarf wird die Steuereinnahmekraft gegenübergestellt. Im GFG 2012 finden keine Veränderungen der fiktiven Hebesätze gegenüber dem GFG 2011 (Grundsteuer A 209 v.H., Grundsteuer B 413 v.H. und Gewerbesteuer 411 v.H.) statt. Eine Differenzierung der fiktiven Hebesätze anhand Gemeindegrößenklassen ist nicht eingearbeitet.

 

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sich insgesamt für das GFG 2012 eine weitere Umverteilungswirkung bezogen auf die Festsetzungen nach dem GFG 2011 von 100,3 Mio. € zu Gunsten des kreisfreien und zu Lasten des kreisangehörigen Raumes herausstellt. Die Stadt Brakel hat ja mit 42 anderen Kommunen gegen das GFG 2011 geklagt. Für eine gerechtere Finanzausstattung wird jetzt seitens der beauftragten Kanzlei Verfassungsbeschwerde beim OVG Münster eingereicht.

 

Den Gesetzentwurf zum GFG 2012 wird die Landesregierung dem Landtag voraussichtlich im Dezember 2011 zuleiten.

 

Trotz insgesamt weiterer Umverteilungen zu Gunsten des kreisfreien Raumes bekommt die Stadt Brakel gemäß dem beigefügten Vergleich der Gemeindefinanzierungsgesetze 2010, 2011 und 2012 gegenüber dem GFG 2011 erfreulicherweise rd. 3,4 Mio. € mehr an Schlüsselzuweisungen.

 

 

Im Rahmen des vertikalen Finanzausgleichs sind die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage deutlich gestiegen, so dass der Kreis die Kreisumlage (trotz Erhöhung der Landschaftsumlage ) von 59,4 % um 3,8 %-Punkte auf 55,6 %

(unter vollständiger Auflösung der Ausgleichsrücklage des Kreises) senken will. Die Senkung des Hebesatzes verursacht aber Mehraufwand der Stadt gegenüber der in 2011 festgesetzten Kreisumlage von 9,2 Mio. € von 0,5 Mio. €. Im Vergleich der Haushaltsansätze 2011 zu 2012 verbleibt eine Verschlechterung von 0,4 Mio. €, da der Kreis in 2011 noch einmal rd. 2,0 Mio. € Haushaltsverbesserungen zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt hat.


Anlagen:

 

- Übersicht Vergleich GFG 2010 - 2012


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Der Haushalt 2011 sieht ein Defizit von rd. 3,9 Mio. € vor. Mit einer um 3,4 Mio. € verbesserten  Finanzausstattung 2012 verbleibt gegenüber 2011 aber immer noch ein Defizit von 0,5 Mio. €. Addiert man den Mehraufwand der Kreisumlage 2012 hinzu, verbleibt ohne Einrechnung weiterer Verschlechterungen gegenüber dem Haushalt 2011 immer noch ein Defizit von 0,9 Mio. €.