Betreff
Hochwasserschutzmaßnahme im Bereich der Brücke Königstraße/ L 863 in der Kernstadt Brakel, Planvorstellung
Vorlage
325/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß dem Hochwasserschutzkonzept der Stadt Brakel für den Bereich der Brucht ist für die Brücke Königstraße/ L 863 eine Vergrößerung des Durchflusses vorgesehen. Die Brücke befindet sich im Anschluss an die 2006 erneuerte Bruchsteinbrücke.

 

Für diese Maßnahme wurden 3 Varianten erarbeitet:

 

Variante I

 

Für den Hochwasserschutz der Stadt Brakel muss im Bereich der Betonbrücke der Abflussquerschnitt vergrößert werden.

Das Abwasserwerk hat für die Erweiterung im Jahr 2010 150.000 € im Haushalt vorgesehen (Variante I).

Die vorhandene Betonbrücke hat laut Ing.-Büro Sprenger einen Sanierungsbedarf von ca. 55.000 bis 65.000 € im Jahr 2012.

Zusammen wäre das eine Summe von ca. 210.000 €, wobei die vorhandene Stahlbetonbrücke weiterhin Sanierungskosten in den nächsten Jahren verursachen wird.

 

Variante II

 

Daher kommt es zur Überlegung, die komplette Stahlbetonbrücke abzureißen und durch eine neue Brücke (mit schmalerer Fahrbahnbreite) zu ersetzen; Kosten: ca. 255.000 €.

Der Vorteil hierbei wäre ein komplett neues Bauwerk mit geringen Instandsetzungsarbeiten in den nächsten Jahren.

 

Variante III

 

Variante III wäre ein Abriss der vorhandenen Stahlbetonbrücke und kein Neubau. Somit würde die Königstraße in Richtung L 863 abgebunden und eine Sackgasse entstehen. Dennoch müssten für den Hochwasserschutz sowie die Sicherung der Böschung und des Widerlagers zur „Alten Schmiede“ Arbeiten ausgeführt werden (Abriss der Brücke, Spundungsarbeiten an der L 863 und der „Alten Schmiede“, Verbreiterung des Abflussquerschnittes, Geländerarbeiten und Straßenbauarbeiten im Bereich der „Alten Schmiede“). Es wäre hierdurch keine Ausfahrt auf die L 863 aus Richtung der Königstraße und keine Querung durch Fußgänger möglich; Kosten: ca. 145.000 €, jedoch keine Folgekosten.

 

Die Verwaltung favorisiert die Variante II, die einen kompletten Neubau vorsieht. Hierfür gibt es folgende Gründe:

 

1.    Die historische Wegeverbindung durch das ehemalige Stadttor an dieser Stelle bleibt bestehen. In der AG der historischen Stadtkerne hat sich die Stadt Brakel verpflichtet, das historische Straßennetz und alte Wegebeziehungen zu schützen und wiederherzustellen.

 

2.    Durch die derzeitige Einbahnstraßenregelung im Bereich des Ostheimer Tores wurde den Anwohnern der Neustadt und der Ostmauer die direkte verkehrliche Anbindung nach Süden versperrt, diese erfolgt nun über diese Brücke und dann über die „Stadthallenkreuzung“. Bei einer Abbindung der Königstraße müsste der Verkehr noch weiter über die Kreuzung „Mesmaecker Tor“ geleitet werden.

 

3.    Die Erreichbarkeit der „Lindenbäckerei“, die durch den Beschluss einer Einfahrtsmöglichkeit von der L 863 in die Königstraße verbessert wurde, wird erheblich eingeschränkt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, die Brücke im Bereich der Einmündung der Königstraße in die „Kreisferienstraße“ (L 863) entsprechend der Variante 2 komplett neu aufzubauen und schlägt dem Rat vor, die fehlenden Haushaltsmittel (105.000 €) im Haushalt 2012 bereitzustellen.